- Der Weg für eine Ausreise von Asia Bibi aus Pakistan ist frei.
- Das Oberste Gericht Pakistans hat einen Berufungsantrag gegen ihren Freispruch für unzulässig erklärt.
- Die Christin war 2010 wegen Blasphemie zum Tode verurteilt worden.
«Der Berufungsantrag ist abgelehnt», sagte Richter Asif Saeed Khosa in Islamabad. Islamisten hatten den Antrag eingereicht, nachdem das Gericht ein im Jahr 2010 verhängtes Todesurteil wegen Gotteslästerung gegen Bibi aufgehoben hatte. Der Richterspruch dürfte den jahrelangen Rechtsstreit beenden und die Voraussetzung dafür schaffen, dass Bibi das Land verlassen kann.
Noch immer in Todesgefahr
Unterstützter verlangten eine sofortige Ausreiseerlaubnis aus Pakistan, weil die Christin in ihrem Heimatland nach wie vor in Gefahr ist. Die Regierung weigert sich, ihren Aufenthaltsort bekannt zu geben, islamistische Extremisten fordern ihren Tod. Bibis Anwalt Saif-ul-Mulook deutete an, dass seine Mandantin schon sehr bald ausser Landes sein könnte. «Ich denke, derzeit ist sie hier (in Pakistan) – aber bis heute Abend, ich weiss nicht», sagte er vor dem Gerichtsgebäude.
Obwohl das Oberste Gericht Bibi von allen Vorwürfen freisprach und das gegen sie verhängte Todesurteil aufhob, konnte sie wegen massiver Proteste von Islamisten ihre Heimat bisher nicht verlassen. Die Islamistenpartei Tehreek-e-Labaik (TLP) erreichte bei der Regierung, gegen das Urteil in Berufung gehen zu dürfen. Die TLP rief ihre Anhänger nach dem Gerichtsurteil auf, sich für Aktionen bereit zu halten.
Asyl in Europa oder Nordamerika
Es wird erwartet, dass Bibi Asyl in einem europäischen oder nordamerikanischen Land beantragt. Als mögliches Aufnahmeland für die Christin ist auch Deutschland im Gespräch. Einem unbestätigten Bericht zufolge sind ihre Kinder bereits nach Kanada geflohen.
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International erklärte, Bibi sollte nun ungehindert mit ihrer Familie zusammenkommen und «Sicherheit in einem Land ihrer Wahl» finden.