Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Einheitliche Massnahmen Deutscher Bundestag beschliesst Corona-Notbremse

  • Der Deutsche Bundestag hat eine bundeseinheitliche Notbremse gegen die dritte Corona-Welle beschlossen.
  • Mit der entsprechenden Änderung des Infektionsschutzgesetzes kann der Bund seine Befugnisse deutlich ausweiten.
  • Damit rücken Ausgangsbeschränkungen ab 22 Uhr und weitere Schritte zur Vermeidung von Kontakten näher.

Video
Aus dem Archiv: Corona-Notbremse für ganz Deutschland
Aus Tagesschau vom 13.04.2021.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 55 Sekunden.

In der Abstimmung votierten in dritter Lesung 342 Abgeordnete für das Gesetz. Es gab 250 Nein-Stimmen und 64 Enthaltungen. Zuvor hatten in zweiter Lesung die Fraktionen von CDU/CSU und SPD dafür gestimmt. AfD, FDP und Linke stimmten gegen das Gesetz. Die Grünen hatten sich enthalten.

Ausgangssperre bei hohen Infektionszahlen

Die Notbremse soll deutschlandweit verbindliche Regeln für schärfere Corona-Gegenmassnahmen festlegen. In Kreisen und Städten mit hohen Infektionszahlen dürften die Menschen infolge des Gesetzes ab 22 Uhr die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück in der Regel nicht mehr verlassen. Spaziergänge und Joggen alleine bleiben aber bis Mitternacht erlaubt. Gezogen werden soll die Notbremse, wenn in einem Landkreis oder einer Stadt die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100'000 Einwohner binnen sieben Tagen an drei Tagen hintereinander über 100 liegt.

Viele Schülerinnen und Schüler müssen sich vorerst wieder auf Homeschooling einstellen: Präsenzunterricht an Schulen soll ab einer Inzidenz von 165 gestoppt werden. Ausnahmen für Abschlussklassen bleiben möglich.

Ab der 100er-Schwelle darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, wobei Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sind. Läden dürfen Kunden nur noch empfangen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Ab einer Inzidenz von 150 soll nur noch das Abholen bestellter Waren möglich sein.

Befristete Massnahmen

Die Vorschriften könnten frühestens ab Samstag greifen. Bevor das geschehen kann, müssen sie am Donnerstag noch den Bundesrat – die Länderkammer – passieren. Zudem muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz noch unterzeichnen, und es muss noch verkündet werden. Die Massnahmen sind bis 30. Juni befristet. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass spätestens dann die Pandemie durch die Impfungen stark zurückgedrängt ist.

Dem Beschluss ging ein verbaler Schlagabtausch im Plenum voraus. Nahe dem Reichstagsgebäude in Berlin demonstrierten mehr als 8000 Gegnern der Corona-Massnahmen. Wegen massiver Verstösse gegen die Corona-Regeln untersagte die Polizei die Demonstration. Beamte versuchten, Teilnehmer zu zerstreuen. Demonstranten griffen Polizisten an.

SRF 4 News, 21.4.21, 16 Uhr;

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel