- Alle EU-Staaten müssen sich künftig regelmässig Überprüfungen der Rechtsstaatlichkeit unterziehen.
- Die EU-Kommission kündigte an, ab sofort einmal im Jahr die Lage in allen Mitgliedstaaten zu begutachten.
- Das neue System werde die «Früherkennung sich abzeichnender Rechtsstaatlichkeitsprobleme erleichtern», teilte die Behörde in Brüssel mit.
Über möglicherweise notwendige Konsequenzen solle dann mit dem EU-Parlament und dem Rat der EU, dem Gremium der Mitgliedstaaten, geredet werden.
Mit dem neuen Verfahren reagiert die EU-Kommission offensichtlich auch auf Vorwürfe von Ländern wie Polen und Ungarn. Diese hatten sich in der Vergangenheit wiederholt darüber beklagt, einseitig im Fokus der Brüsseler Behörde zu stehen.
Klagen gegen Ungarn und Polen
Gegen beide Staaten wurden wegen mutmasslicher Verletzungen der EU-Grundwerte bereits Klagen vor dem EU-Gerichtshof (EuGH) eingereicht und Verfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge eingeleitet. Letztere sollen die Regierungen in Warschau und Budapest unter der Androhung eines Stimmrechteentzugs dazu bewegen, umstrittene Entscheidungen zurückzunehmen.
«Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich erneut bekräftigt, dass die Rechtsstaatlichkeit für das Funktionieren der EU von entscheidender Bedeutung ist», sagte EU-Vizekommissionspräsident Frans Timmermans. Die Kommission werde deswegen weiter gegen Angriffe gegen die Rechtsstaatlichkeit kämpfen.