- Der Oberste Gerichtshof in den USA hat einen Antrag der verurteilten Vertrauten des Sexualstraftäters Jeffrey Epstein, Ghislaine Maxwell, abgelehnt.
- Warum sich die Richterinnen und Richter dagegen entschieden, sich ihres Berufungsantrags anzunehmen, begründeten sie wie in solchen Fällen üblich nicht.
Bei dem Antrag ging es ganz konkret um eine juristische Frage und nicht darum, dass der Supreme Court feststellen soll, ob Maxwell schuldig oder unschuldig ist.
Maxwells Anwälte wollten wissen, ob ein Versprechen der US-Staatsanwaltschaft für das gesamte Land bindend ist oder nur für die Region, in der die juristische Aufarbeitung eines Falles in diesem Kontext stattfindet.
Konkret: Laut Maxwell-Seite ging es um eine Vereinbarung, die Epstein mit der Staatsanwaltschaft in Florida in den 2000ern ausgehandelt haben soll und die beinhalte, dass keine Anklage gegen potenzielle Mitverschwörer erhoben werde. Maxwell wurde allerdings in New York verurteilt. Die Anwälte verfolgten das Ziel, dass vor Gericht feststellt wird, dass Maxwell nie hätte verurteilt werden dürfen. Damit hatten sie keinen Erfolg.