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Erstes Urteil Syrischer Folterhelfer in Deutschland verurteilt

  • Wegen Staatsfolter hat ein Gericht in der deutschen Stadt Koblenz einen der beiden Angeklagten zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.
  • Laut der deutschen Bundesanwaltschaft sei dies der weltweit erste Strafprozess wegen Mord und Folter durch den syrischen Staat.
  • Der zweite Syrer hat sich nach Überzeugung der Richter der Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht.

Zwei frühere Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes standen vor dem Oberlandesgericht Koblenz (Bundesland Rheinland-Pfalz). Einer soll Demonstranten in ein Foltergefängnis gebracht haben. Der andere soll das Gefängnis geleitet haben, 58 Menschen ermordet und 4000 gefoltert haben.

Die zwei Syrer sind in Deutschland von früheren Opfern erkannt worden. Rund zwei Dutzend von ihnen haben werden des Prozesses in Koblenz ausgesagt. Höchst Verstörendes war im Gerichtssaal zu hören, von Schlägen, herausgerissenen Fingernägeln und Schlimmerem. Die Richter sprachen den Nebenangeklagten der Folter und der Freiheitsberaubung für schuldig. Das Urteil: 4.5 Jahre Haft.

Den Hauptangeklagten ist der Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gesprochen worden. Er habe Demonstranten verhaftet und in ein geheimes Gefängnis gebracht, im Wissen darum, dass sie dort gefoltert werden. Er habe Verdächtige bespitzelt, Informationen an Vorgesetzte weitergegeben, und das über viele Jahre. Das Urteil gegen ihn steht noch aus. Es voraussichtlich im Herbst gesprochen. Die Anklage fordert Lebenslänglich.

Fotos aus Gefängnis als Beweismittel

Die wichtigsten Bestandteile in diesem Prozess waren nebst den Zeugenaussagen die sogenannten Caesar Files. Das sind tausende von Fotos eines ehemaligen syrischen Militärfotografen, der in dem betroffenen Geheimgefängnis fotografiert hat. Er desertierte und tauchte unter dem Decknamen Caesar im Ausland ab.

Die Bundesanwaltschaft wollte nicht nur die individuelle Schuld der Angeklagten beweisen, sondern anhand dieser Fotos auch belegen, dass Folter in syrischen Gefängnissen keine Einzelexzesse waren, sondern dass Folter und Tötungen staatlich angeordnet wurden und damit System hatten. Ein deutscher Forensiker, der hinzugezogen wurde, hielt die Fotos wie auch die Zeugenaussagen für glaubwürdig.

Der Prozess mache vielen Opfern Hoffnung, sagte die Berliner Menschenrechtsorganisation ECCHR. Sie hatte viele Zeugen in Deutschland und in ganz Europa unterstützt und diesen Prozess erst möglich gemacht. Auch Amnesty International sprach in einer ersten Reaktion von einem historischen Schritt für die Gerechtigkeit.

Welche Bedeutung hat das Urteil?

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«Es ist ein Urteil mit Signalwirkung», sagt SRF-Korrespondentin Bettina Ramseier. «Denn das Besondere ist ja: Weder die Opfer noch die Täter sind deutsche Staatsangehörige, die lebten als Geflüchtete in Deutschland.» Das Völkerstrafrecht lasse das zu, wenn es um besonders schwere Verbrechen geht. «Man spricht dann von der universellen Gerichtsbarkeit, die überall auf der Welt gilt: Kein Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit kann ungesühnt bleiben.» Deutschland habe hier eine Pionierrolle eingenommen, indem es diese Möglichkeit angewendet hat. «Die Justiz handelt im Interesse aller Rechtsstaaten, wenn man so will. Und dieser Prozess in Koblenz könnte auch zum Präzedenzfall werden für weitere Gerichtsverfahren in anderen Ländern.»

SRF 4 News, 24.2.2021, 11:00 Uhr ; 

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