Der Entscheid: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stützt die Wirtschafts-Sanktionen gegen russische Firmen. Die EU-Staaten hätten die Strafmassnahmen gegen den Öl-Konzern Rosneft und andere Unternehmen gut begründet, erklärten die Luxemburger Richter. Negative Folgen für manche Unternehmen seien damit gerechtfertigt und es gebe keinen unverhältnismässigen Eingriff in die Eigentumsrechte oder die unternehmerische Freiheit. Die Intensität der Sanktionen sei zudem erst allmählich als Reaktion auf die Entwicklung in der Ukraine gesteigert worden.
Der EuGH stellte aber klar, dass Banken in der EU für russische Unternehmen, die von den Sanktionen betroffen sind, grundsätzlich Überweisungen ausführen dürfen.
Die Sanktionen: Die EU-Sanktionen verbieten es, russischen Unternehmen Spezialtechnik und Dienstleistungen zur Ölförderung zu liefern. Zudem dürfen europäische Banken keine Geldgeschäfte von mehr als 30 Tagen Laufzeit mit bestimmten russischen Firmen machen. Der Staatskonzern Rosneft ist von beiden Massnahmen betroffen.
Der Grund der Sanktionen: Die EU hatte die Wirtschaftssanktionen im Sommer 2014 verhängt, weil sie der Regierung in Moskau Unterstützung prorussischer Rebellen bei den Kämpfen in der Ostukraine vorwarf. Auch die Annexion der Krim durch Russland wurde von der EU mit Strafmassnahmen beantwortet.
Der Kläger: Der vom Staat kontrollierte russische Öl-Konzern Rosneft hatte in Grossbritannien gegen die Sanktionen geklagt, die Richter dort schalteten den EuGH ein. Das nun gefällte Urteil des EuGH kritisierte Rosneft als «gesetzwidrig, unbegründet und politisiert». Rosneft habe in keinem Land gegen Gesetze verstossen und mit der Ukraine-Krise nichts zu tun, argumentierte der Konzern in einer Mitteilung. «Das Gericht hat nicht anerkennen wollen, dass die EU-Sanktionen verdeckte Ziele haben und in Wahrheit Teil eines Konkurrenzkampfes sind», hiess es in Moskau.