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Brexit – Übergangsfrist geregelt
Aus Tagesschau vom 19.03.2018.
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Fahrplan für Brexit EU und Grossbritannien einigen sich auf Übergangsperiode

  • Die sogenannte Übergangsfrist werde vom März 2019 bis Ende 2020 dauern, lässt der EU-Unterhändler verlauten.
  • Während dieser Zeit halte sich London an die EU-Regeln und bezahle weiter Beiträge an die EU.
  • Im Gegenzug behalte Grossbritannien Zugang zum EU-Binnenmarkt.
  • Auch über die künftigen Rechte von EU-Bürgern in Grossbritannien haben sich die beiden Seiten einigen können.

Die Europäische Union und Grossbritannien haben einen weiteren Durchbruch bei den Brexit-Verhandlungen erzielt: Sie sind sich einig geworden über eine 21-monatige Übergangsfrist nach dem britischen EU-Austritt im März 2019, wie der EU-Unterhändler Michel Barnier in Brüssel mitteilte.

Diese Übergangszeit bis Ende 2020 gilt als besonders wichtig für Unternehmen und Bürger, um die Folgen des Brexits abzufedern. In der Zeit soll sich Grossbritannien weiter an alle EU-Regeln halten und auch weiterhin finanzielle Beiträge wie bisher nach Brüssel überweisen. Dafür behält das Land den Zugang zum EU-Binnenmarkt und bleibt Teil der Zollunion.

London hat in der Zeitfrage zurückgekrebst

Grossbritannien wollte ursprünglich eine Phase von «etwa zwei Jahren», liess sich aber auf den kürzeren Zeitraum ein. In der Frist soll auch geklärt werden, wie die langfristige Partnerschaft beider Seiten aussehen soll.

Allerdings tritt die Übergangsperiode nur im Rahmen eines umfassenden Austrittsabkommens in Kraft. «Nichts ist vereinbart, bis nicht alles vereinbart ist», sagte Barnier. Man sei sich über grosse Teile einig, aber es sei noch Arbeit zu tun. Bis Oktober soll das Abkommen unter Dach und Fach sein.

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