- Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy darf das Gefängnis verlassen.
- Das hat ein Pariser Berufungsgericht entschieden.
- Es ordnete allerdings Auflagen für die Entlassung an.
- Sarkozy trat vor knapp drei Wochen seine Haftstrafe an. Inzwischen hat er das Gefängnis verlassen.
Das Pariser Berufungsgericht entschied, dass der 70-Jährige das Berufungsverfahren gegen seine Verurteilung in der Libyen-Affäre unter Justizaufsicht in Freiheit abwarten kann. Der Berufungsprozess wird im Frühjahr erwartet.
In einem einmaligen Vorgang war Sarkozy im Oktober per Haftbefehl ins Gefängnis gekommen. In der Affäre um mutmassliche Wahlkampfgelder aus Libyen hatte ein Pariser Strafgericht ihn wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Dabei ordnete das Gericht an, die Strafe vorläufig zu vollstrecken, obwohl der Konservative in Berufung ging. Noch nie erhielt ein früheres Staatsoberhaupt in der jüngeren französischen Geschichte eine so harte Strafe.
Justizaufsicht statt Zelle
Etwa drei Wochen musste Sarkozy daraufhin in dem Pariser Gefängnis La Santé verbringen. Untergebracht war er zwar in einem isolierten und besonders geschützten Bereich, jedoch in einer normalen, schlichten Zelle. Postwendend hatten die Anwälte des Konservativen beantragt, dass der 70-Jährige wieder aus dem Gefängnis kommt. Dem wurde nun stattgegeben.
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Bild 1 von 2. Hier verlässt Nicolas Sarkozy das Pariser Gefängnis la Santé... Bildquelle: AP Photo / Emma Da Silva.
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Bild 2 von 2. ... und ist kurze Zeit später wieder bei sich zu Hause. Bildquelle: IMAGO / ABACAPRESS.
Weil Sarkozy das Urteil anficht, gilt er nicht als verurteilter Straftäter, sondern lediglich als Verdächtigter. Da seine Inhaftierung mit vorläufiger Vollstreckung vom Gericht bestimmt wurde, musste er dennoch in Haft. Mit Haftantritt konnten seine Anwälte einen Antrag stellen, dass Sarkozy vorerst wieder aus dem Gefängnis kommt.
Zu den Auflagen, die das Berufungsgericht mit Sarkozys Freilassung aus dem Gefängnis verband, gehört, dass der Ex-Präsident Frankreich nicht verlassen darf. Ausserdem wurde ein Kontaktverbot mit Prozessbeteiligten verhängt sowie mit Justizminister Gérald Darmanin. Dieser hatte Sarkozy, der sein früherer politischer Mentor war, in der Haft besucht und damit Kritik auf sich gezogen. Darmanin hatte den Besuch vorab damit begründet, dass er schauen wollte, ob die Sicherheitsbedingungen angemessen sind.
Wollte «Sarko» Gelder aus Libyen beschaffen?
In der Libyen-Affäre geht es um den Vorwurf, dass für Sarkozys Präsidentenwahlkampf 2007 illegal Geld von der Führung des damaligen libyschen Machthabers Muammar Gaddafi geflossen sein soll. Zwar sah das Pariser Strafgericht dafür keine Belege. Es ging in seiner Urteilsbegründung aber davon aus, dass Konservative und enge Vertraute Gaddafis auf jeden Fall versucht haben, sich Gelder des libyschen Machthabers zu verschaffen.
Ich werde bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, um meine vollständige Unschuld zu beweisen.
Sarkozy hatte in dem Verfahren stets seine Unschuld beteuert. Seine Verurteilung sah er als «unerträglichen Ungerechtigkeit» und einen Skandal. «Ich werde bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, um meine vollständige Unschuld zu beweisen.» Eine Entscheidung in zweiter Instanz dürfte allerdings erst frühestens im kommenden Jahr fallen. Ob Sarkozy dort aber mit einem Freispruch oder einer milderen Strafe rechnen kann, ist ungewiss.