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Geldstrafe Österreich beschliesst Gesetz gegen Kopftücher an Schulen

  • Muslimische Mädchen in Österreich dürfen bis zum Alter von 14 Jahren künftig in Schulen kein Kopftuch mehr tragen.
  • Im österreichischen Parlament ist eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen worden.
  • Das Gesetz tritt ab dem Schuljahr 2026/2027 in Kraft.

Familien- und Integrationsministerin Claudia Plakolm sprach im Parlament von einem historischen Schritt zum Schutz von Mädchen. Das Kopftuch sei kein harmloses Stück Stoff. «Es ist ein Zeichen der Unterdrückung», sagte die konservative Politikerin (ÖVP). Kein Mädchen in Österreich solle damit aufwachsen, dass sein Körper versteckt werden müsse, argumentierte sie.

Das Verbot betrifft das «Kopftuch, welches das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt», wie es in dem Gesetzestext heisst.

Geldstrafen von bis zu 800 Euro

Bereits im Februar 2026 beginnt eine sogenannte Aufklärungsphase, mit der die neue Regelung an den Schulen vorbereitet werden soll. Ab dem Schuljahr 2026/2027 soll das Gesetz in Kraft sein.

Bei Verstössen gegen das Verbot soll die Schulleitung zunächst ein Gespräch mit dem betroffenen Mädchen und seinen Eltern führen. Sollte das Kind weiterhin Kopftuch tragen, müssen die Eltern mit der zuständigen Schulbehörde sprechen. Als äusserste Massnahme drohen Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro (140 bis 749 Franken).

Die Gesetzesänderung wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien – ÖVP, Sozialdemokraten (SPÖ) und liberale NEOS – angenommen. Auch die oppositionelle, rechtspopulistische FPÖ unterstützte die Massnahme. Die Grünen lehnen ein Kopftuchverbot nicht grundsätzlich ab, doch sie stimmten gegen das vorliegende Gesetz, das aus ihrer Sicht nicht verfassungskonform formuliert wurde.

Regierung argumentiert mit geschlechtsbezogener Unterdrückung

Eine ähnliche Regelung der ÖVP-FPÖ-Koalition aus dem Jahr 2019 war vom Verfassungsgerichtshof gekippt worden. Das Verbot war damals nur für Grundschulen vorgesehen. Die Richter bemängelten unter anderem, dass das Gesetz nur auf muslimische Mädchen abziele und nicht auf alle religiösen Kopfbedeckungen.

Schweiz: Generelles Kopftuchverbot nicht verfassungskonform

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Auch in der Schweiz stand ein Kopftuchverbot schon einmal zur Diskussion. Im Januar 2025 äusserte sich der Bundesrat, nachdem er vom Nationalrat 2024 einen entsprechenden Auftrag erhalten hatte.

Dies liege dies in der Zuständigkeit der Kantone, so der Bundesrat. Auch solle sich der Staat und somit auch öffentliche Schulen bezüglich religiöser Symbole neutral verhalten. Aus diesen Gründen sei er gegen ein generelles Verbot von Kinderkopftüchern an Schulen.

In einem Grundsatzentscheid von 2015 hatte das Bundesgericht festgehalten, dass sich ein generelles Verbot von Kinderkopftüchern an öffentlichen Schulen nicht verfassungskonform ausgestalten lasse.

Die aktuelle Regierung argumentiert nun, dass es darum gehe, geschlechtsbezogene Unterdrückung zu verhindern. Dieses Problem bestehe etwa bei der jüdischen Kippa oder der Patka der Sikhs nicht, heisst es.

Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) kritisierte das neue Verbot, weil es Kinder stigmatisiere und den gesellschaftlichen Zusammenhalt schwäche. Die IGGÖ kündigte an, das Gesetz verfassungsrechtlich prüfen zu lassen.

SRF 4 News, 11.12.2025, 15 Uhr ; 

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