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Grenz- und Küstenschutz EU baut Frontex massiv aus

  • Die EU-Staaten haben den Ausbau der EU-Grenz- und Küstenschutzbehörde Frontex auf 10'000 Beamte bis 2027 beschlossen.
  • Die EU-Botschafter gaben bei einem Treffen in Brüssel grünes Licht für den schrittweisen Ausbau der Behörde, hiess es in EU-Kreisen.
  • Die EU-Grenzschützer sollen die nationalen Behörden bei Abschiebungen unterstützen und in Drittstaaten zum Einsatz kommen.

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Aus dem Archiv: Schwere Vorwürfe an die Adresse von Frontex
Aus Tagesschau vom 05.08.2019.
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Der bessere Schutz der Aussengrenzen hat für die EU seit der Flüchtlingskrise Priorität. Frontex soll den Mitgliedstaaten dabei unter die Arme greifen. Die Behörde hat derzeit knapp 700 eigene Mitarbeiter. Bereits seit 2016 hat Frontex zudem eine Reserve von 1'500 Beamten aus den Mitgliedstaaten, die bei Krisenfällen schnell eingesetzt werden können.

Die EU-Kommission hatte 2018 vorgeschlagen, Frontex schon bis zum Jahr 2020 auf 10'000 Grenzschützer aufzustocken. Dies scheiterte aber an den Mitgliedstaaten. Diese hielten dies für zu teuer und verwiesen auf fehlendes ausgebildetes Personal.

Nun soll der Ausbau schrittweise über sieben Jahre erfolgen. 2021 sollen zunächst 6'500 Beamte zur Verfügung stehen. Diese Zahl soll dann bis 2027 auf 10'000 Grenzschützer gesteigert werden. Anfang 2024 soll die EU-Kommission allerdings nochmals den tatsächlichen Bedarf überprüfen und gegebenenfalls Änderungsvorschläge machen.

Einsätze ohne Zustimmung

Schon seit 2016 sind auch Frontex-Einsätze ohne Zustimmung der betroffenen EU-Regierungen möglich. Nach Artikel 42 der Verordnung können die Grenzschützer bei einer akuten Gefahr für das Funktionieren des Schengenraums gegen den Willen eines Mitgliedstaates entsandt werden.

Kooperiert das betroffene Land dann nicht, kann es de facto aus dem Schengenraum ausgeschlossen werden, indem die anderen EU-Staaten wieder Grenzkontrollen zu ihm einführen.

Beschluss nur noch Formsache

Das EU-Parlament hat den nun verabschiedeten weiteren Änderungen bereits zugestimmt. Sie können in Kraft treten, sobald der Beschluss der Mitgliedstaaten bei einem Ministertreffen nochmals bestätigt wurde. Dies erfolgt dann aber ohne Aussprache und gilt als Formalie. Möglich wäre dies am Rande des Treffens der EU-Finanzminister am 8. November.

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