- Ein Hund gehöre beim Flugtransport zur gleichen Kategorie wie Koffer und Taschen.
- Das entschieden die Richterinnen und Richter vom europäischen Gerichtshof.
- Eine Frau verlangte zuvor Schadensersatz für ihren während einer Flugreise ausgebüxten Hund.
Eine Frau wollte nach Angaben des Gerichtshofs ihre Hündin auf ihrer Flugreise von Buenos Aires nach Barcelona mitnehmen. Das Tier sollte im Frachtraum befördert werden, befreite sich jedoch auf dem Weg zum Flugzeug aus einer Transportbox und blieb anschliessend verschwunden. Die Passagierin verlangt von der Airline vor einem spanischen Gericht daher 5000 Euro immateriellen Schadenersatz.
Die Fluggesellschaft verwies hingegen auf das Montrealer Übereinkommen für internationale Flugreisen, das die Beförderung von Gütern sowie Personen und Reisegepäck regelt.
Die Richterinnen und Richter vom EU-Gerichtshof entschieden, der Begriff «Personen» beziehe sich auf den Begriff «Reisende». Ein Haustier könne nicht einem «Reisenden» gleichgestellt werden. Der vorgesehene Schadenersatz für den verlorenen Hund richte sich also nach den Haftungsregeln für Reisegepäck.