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International EU-Behörde: Glyphosat «wahrscheinlich nicht krebserregend»

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) hält den umstrittenen Unkrautvernichter Glyphosat für nicht krebserregend. Die Schlussfolgerung widerspricht jener der zuständigen Behörde der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Hierzulande wird eine eigene Untersuchung verlangt.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) hält den umstrittenen Unkrautvernichter Glyphosat für «wahrscheinlich nicht krebserregend». Das Mittel stelle vermutlich keine krebserregende Bedrohung für den Menschen dar, erklärte die EU-Behörde in ihrer in Parma veröffentlichten neuen Einschätzung zu dem Mittel.

Ein Transparent an einer Demonstration mit der Aufschrift «Glyphosat ist Gift für Mensch und Natur: Sofort verbieten!"
Legende: Diesen Aktivisten dürfte das Urteil der Efsa missfallen: Ein Transparent an einer Demonstration in Berlin Anfang 2014. IMAGO (Archiv)

Glyphosat schädige wahrscheinlich auch nicht die menschliche DNA, teilte die Behörde für Lebensmittelsicherheit weiter mit. Der Efsa-Bericht mit diesen Schlussfolgerungen dient als Grundlage im Verfahren der Neuzulassung von Glyphosat, gegen die sich zahlreiche Kritiker stellen.

Die Efsa stellt sich damit gegen ein Urteil der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC). Die zur Weltgesundheitsorganisation (WHO) gehörende Agentur hatte im März geurteilt, dass Glyphosat «wahrscheinlich krebserzeugend bei Menschen» sei.

«Mehr wissenschaftliche Erkenntnisse»

Die Efsa greift die IARC indirekt an: Zum einen habe sie nicht nur Glyphosat allein, sondern auch in Zusammensetzungen mit anderen Stoffen bewertet und die Ergebnisse davon in das Gesamturteil einfliessen lassen. Darüber hinaus berücksichtige die Efsa «mehr wissenschaftliche Erkenntnisse» als die IARC.

Limitierte Aufnahme

Die Efsa empfiehlt aber, die tägliche Aufnahme von Glyphosat beim Menschen auf 0,5 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht zu begrenzen.

Die Zulassung des weit verbreiteten Mittels in Europa läuft Mitte 2016 aus. Die EU-Kommission will auf Basis des Gutachtens über eine Neuzulassung entscheiden. Umweltschutzorganisationen warnen seit längerem vor dem Unkrautvernichter.

In der Schweiz separate Untersuchung verlangt

In der Schweiz möchte die Wissenschaftskommission (WBK) des Nationalrats die Verbreitung von Glyphosat im Land klären. Sie hat im November ein entsprechendes Postulat beschlossn, das den Bundesrat mit einer Untersuchung beauftragt.

Untersucht werden sollen unter anderem die Glyphosatrückstände in Lebensmitteln, im Tierfutter und im Gewebe von Nutztieren. Auch die Bevölkerung soll getestet werden.

Die WBK will den Bundesrat zudem mit einem Überblick über den Glyphosateinsatz in der Schweiz und der Ausarbeitung von Alternativen beauftragen. In den Diskussionen um das Unkrautvertilgungsmittel hat sich dieser bisher zurückhaltend geäussert.

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