Schon Ende Februar wurde das Paket im Grundsatz vereinbart, das die Vorläufer-Regelung «Safe Harbor» ersetzt. Die Regelungen legen Standards für den Umgang mit europäischen Informationen in den USA fest.
Daten, die nicht mehr benötigt werden, sollen die USA löschen. Ausserdem müssen Firmen sicherzustellen, dass weitere Unternehmen ausserhalb der Vereinbarung, an welche sie Daten weitergeben, sich an die Datenschutz-Vorgaben halten.
Diese Probleme sind aus Sicht von EU-Justizkommissarin Vera Jourova nun gelöst: «Der Datenschutzschild unterscheidet sich fundamental von Safe Harbor», versicherte sie.
In den USA soll künftig eine Ombudsstelle über den Umgang mit Daten wachen, das massenhafte Sammeln von Informationen soll nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein.
Kritik schon lange laut
Der österreichische Facebook-Kritiker Max Schrems, der das EuGH-Verfahren ins Rollen gebracht hatte, kritisierte die Regelung hingegen scharf. «Das ist meilenweit entfernt von dem, was der Gerichtshof verlangt hat», sagte er.
Kritiker bemängeln insbesondere, dass die USA im Dienste der nationalen Sicherheit weiter massenhaft Daten von Bürgern sammeln dürften. Sie könnten dies etwa im Kampf gegen Spionage, Terrorismus, Massenvernichtungswaffen oder eine Bedrohung der US-amerikanischen Streitkräfte.
Auch der grüne EU-Parlamentarier Jan Philipp Albrecht äusserte sich in einem früheren Interview mit SRF kritisch: Er halte die neue Einigung für einen «Witz». Die USA hätten sich gegenüber den Europäern nicht zu neuen, verbindlichen Gesetzen verpflichtet. Sie hätten den EU-Vertretern lediglich erklärt, wie sie die aktuelle Gesetzeslage interpretieren würden. Kritiker sind deshalb überzeugt: Daten von Europäern sind in den USA auch in Zukunft schlecht geschützt.
US-Handelsministerin Penny Pritzker gab sich hingegen überzeugt, die Regelung werde auch juristische Verfahren überstehen. Der europäische Arbeitgeber-Dachverband BusinessEurope begrüsste die Regelung. Sie schaffe Rechtssicherheit für tausende Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks, erklärte Generaldirektor Markus J. Beyrer.
Was die neue Einigung wert ist, dürfte erneut der EU-Gerichtshof entscheiden. Er hatte die wochenlangen Verhandlungen zwischen der EU und den USA mit einem Beschluss im letzten Oktober erst nötig gemacht. Damals hatte das Gericht entschieden, die bisherige Regelung des Datenaustausches widerspreche rechtsstaatlichen Prinzipien.