Der französische Verfassungsrat sieht in wesentlichen Punkten des aktuellen Ausnahmezustandes in Frankreich keinen Konflikt mit der Verfassung. Der Rat hat den nach den Anschlägen von Paris verhängten Ausnahmezustand gebilligt.
Hausdurchsuchungen ohne richterliche Anordnung auch in der Nacht sowie Versammlungsverbote seien kein Verstoss gegen die französische Verfassung, urteilten die Verfassungshüter.
Damit wurden zwei Klagen einer Menschenrechtsorganisation abgewiesen. Der Verfassungsrat hat aber eine im Ausnahmezustand festgehaltene Regelung aufgehoben: Dass Polizisten während einer Hausdurchsuchungen Kopien etwa von Computerfestplatten anfertigten, verstosse gegen die Verfassung.
Staatschef François Hollande hatte den Ausnahmezustand nach den Anschlägen vom 13. November mit 130 Toten ausgerufen. Am Dienstag billigte die Nationalversammlung eine neuerliche Verlängerung des Notstands um drei Monate bis zum 26. Mai.
Verfassungsänderung muss noch definitiv gutgeheissen werden
Seit den Anschlägen wurden auf der Grundlage des Ausnahmezustandes mehr als 3200 Wohnungen durchsucht, mehr als 400 Menschen wurden zwischenzeitlich unter Hausarrest gestellt. Versammlungsverbote gab es in den Wochen nach den Anschlägen, insbesondere am Rande der UNO-Klimakonferenz. Bereits im Dezember urteilte der Verfassungsrat, die im Ausnahmezustand verankerte Massnahme des Hausarrestes sei verfassungskonform.
Hollande will den Ausnahmezustand, der bislang lediglich gesetzlich geregelt ist, in die Verfassung aufnehmen. Eine entsprechende Verfassungsänderung wurde bereits von der Nationalversammlung gebilligt, muss nun aber noch in den Senat. Nötig ist dann noch eine Mehrheit von drei Fünfteln der abgegebenen Stimmen bei einer gemeinsamen Sitzung von Abgeordneten und Senatoren.