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International Karlsruher Richter geben grünes Licht für Ceta

Die deutsche Regierung darf das Freihandelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada vorläufig auf den Weg bringen. Allerdings stellen die Karlsruher Richter dafür auch Bedingungen.

Wirtschaftsminister Gabriel kann aufatmen: Karlsruhe stellt sich dem umstrittenen Freihandelsabkommen Ceta vorerst nicht in den Weg. Das deutsche Bundesverfassungsgericht wies mehrere Eilanträge gegen eine Zustimmung Deutschlands ab.

Damit kann das Ceta-Abkommen wie geplant am 27. Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel in Brüssel unterzeichnet werden. Die Bundesregierung muss aber dafür sorgen, dass dabei bestimmte Bedingungen eingehalten werden.

Unter anderem muss sichergestellt sein, dass Deutschland aus dem Abkommen trotz vorläufigen Inkrafttretens notfalls wieder herauskäme. Nur dann hat die Bundesregierung grünes Licht.

Das Urteil sagt noch nichts aus über die Erfolgsaussichten der mit den Eilanträgen verbundenen Verfassungsbeschwerden. Über sie will das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt im Detail verhandeln.

Ein Nein der Bundesregierung zu Ceta, das sich später aber als verfassungsrechtlich zulässig erweisen würde, hätte schwerere Nachteile als der Fall, dass sich das Abkommen nach eingehender Prüfung des Gerichts als verfassungswidrig erweise, erklärte Gerichtspräsident Andreas Vosskuhle. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung würde sich negativ und irreparabel auf die internationale Stellung der Europäischen Union auswirken.

Stopp noch immer möglich

Ein Stopp von Ceta ist also immer noch möglich. Im Eilverfahren hatten die Richter nur zu prüfen, ob in der Zwischenzeit nicht wiedergutzumachende Nachteile entstehen.

Der deutsche Vizekanzler und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel hatte in der Verhandlung am Mittwoch eindringlich vor einem Stopp von Ceta gewarnt und von einem gigantischen Schaden für Deutschland gesprochen. Er wollte noch am Vormittag eine Erklärung zur Entscheidung des Gerichts abgeben.

Vorgesehen ist, dass Ceta nach der Unterzeichnung und der Zustimmung des EU-Parlaments in Teilen vorläufig in Kraft treten kann, noch ehe der Bundestag in Berlin und die Parlamente der anderen EU-Staaten abgestimmt haben. Die Kläger hatten die Bundesregierung daran hindern wollen, dieses Verfahren am 18. Oktober im EU-Ministerrat mit zu beschliessen.

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