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International Oscar Pistorius akzeptiert das Urteil

Das Urteil ist gefällt: Paralympics-Star Oscar Pistorius ist für die fahrlässige Tötung zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Anklage hatte 10 Jahre gefordert.

Rund 20 Monate nachdem Oscar Pistorius seine Freundin Reeva Steenkamp erschossen hatte, hat Richterin Thokozile Masipa heute das Urteil gefällt: Wegen fahrlässiger Tötung wurde er zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt. Ausserdem verurteilte sie den Prothesen-Sprinter zu drei Jahren Haft wegen rücksichtsloser Benutzung einer Waffe. Dieser Teil der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Paralympics ohne Pistorius

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Pistorius ist für die gesamte Zeit der Haftstrafe von den Paralympics ausgeschlossen. Selbst wenn seine Strafe nach einiger Zeit in Hausarrest umgewandelt würde, bliebe Pistorius fünf Jahre lang gesperrt. Ein Start von Pistorius in Rio de Janeiro in zwei Jahren wäre nur dann möglich, wenn die Haftstrafe in einem Berufungsverfahren verkürzt würde.

Pistorius akzeptiert nach Auskunft seiner Familie die Verurteilung. «Oscar wird diese Möglichkeit nutzen, um der Gesellschaft etwas zurückzugeben», sagte sein Onkel Arnold Pistorius.

Steenkamp-Familie zufrieden

Die Familie des Opfers zeigte sich zufrieden. «Wir haben das Gefühl, dies nun hinter uns lassen zu können», sagte Reeva Steenkamps Vater. Auch der Anwalt der Familie erklärte, der Gerechtigkeit sei genüge getan worden.

Hingegen prüft die südafrikanische Justiz die Möglichkeiten einer Berufung, wie ein Sprecher der Nationalen Strafverfolgungsbehörde (NPA) sagte. Überprüft werde nicht allein das Strafmass, sondern auch, ob Pistorius nicht doch wegen Mordes verurteilt werden müsste. Er reagierte damit auf heftige Proteste der Frauenliga des regierenden Afrikanischen Nationalkongress (ANCWL) gegen das Strafmass.

Freiheitsstrafe von 10 Jahren gefordert

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Die Anklage hatte für den 27-jährigen Paralympics-Star eine Mindeststrafe von zehn Jahren gefordert. Das Höchstmass für fahrlässige Tötung liegt in Südafrika bei 15 Jahren. Pistorius' Verteidigung machte geltend, er bedauere sein fahrlässiges Verhalten zutiefst.

Zugleich warnte die Verteidigung, dass der behinderte Sportler im Gefängnis Gewalttaten von Mithäftlingen schutzlos ausgeliefert wäre. Deshalb forderte sie Hausarrest und eine Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit.

Richterin: Mangelnde Beweise für Mord

Der beidseitig beinamputierte Pistorius hatte das 29-jährige Model Reeva Steenkamp in der Valentinsnacht 2013 durch eine geschlossene Toilettentür seiner Villa bei Pretoria erschossen. Er wurde wegen Mordes angeklagt.

Die Richterin wies diesen Vorwurf aber mangels hinreichender Beweise zurück. Stattdessen sprach sie ihn am 12. September der fahrlässigen Tötung schuldig. Pistorius hatte beteuert, die Person hinter der Tür für einen Einbrecher gehalten zu haben.

Richterin Masipa akzeptierte diese Erklärung, warf Pistorius in ihrer heutigen Urteilsverkündung aber «grobe Fahrlässigkeit» vor. Er hätte wissen müssen, dass es für die Person hinter der Tür kein Entkommen geben konnte.

Richterin: Gleichbehandlung wichtig

Bezogen auf die Argumentation der Verteidigung erklärte Masipa zudem, auch Behinderte könnten eine Gefängnisstrafe absolvieren. Sie fügte hinzu, dass es schlecht für die Gerechtigkeit in Südafrika wäre, wenn der Eindruck entstünde, dass Reiche und Berühmte vor Gericht besser behandelt werden als Arme.

Pistorius hörte der Verkündung des Strafmasses sichtlich angespannt, aber mit unbewegtem Gesicht zu. Nach dem Urteilsspruch wischte er sich Tränen aus dem Gesicht.

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