Papst Franziskus hat die Gangart gegen pädophile Geistliche verschärft und die Rechtssprechung der katholischen Kirche angepasst. Die Regelung tritt am 5. September in Kraft.
Fahrlässigkeit bereits Grund für Entlassung
Bischöfe sollen künftig nicht nur dann entlassen werden, wenn sie aktiv sexuelle Gewalt ausübten. Es genüge, wenn sie ihre Pflicht, Kinder zu schützen, vernachlässigten, erklärte der Papst.
Bischöfe würden sich auch strafbar machen, wenn sie selber «keine schwere moralische Schuld tragen», jedoch Fälle von Pädophilie nicht ahnden oder verschleiern würden. «Bischöfe müssen mit besonderer Sorgfalt diejenigen schützen, die die Schwächsten in ihrer Herde sind», betonte der Papst.
Die für den jeweiligen Bischof zuständige Kongregation kann demnach künftig eine Untersuchung einleiten, wenn es Hinweise auf Nachlässigkeit im Umgang mit Missbrauchsvorwürfen gibt. Sollten sich diese erhärten, kann die Behörde die Amtsenthebung verfügen oder den Betroffenen zum Rücktritt binnen vierzehn Tagen auffordern. Die endgültige Entscheidung steht dem Papst zu.
Kirche wiederholt in der Kritik
Mit der neuen Regelung reagiert der Papst auf Forderungen der Opfer-Familien. Diese werfen der Kirche vor, pädophile Bischöfe zu decken und eher von Pfarrei zu Pfarrei zu verschieben, statt sie der Polizei zu melden.
Weltweit wurden in der katholischen Kirche zahlreiche Fälle von Kindesmissbrauch bekannt. Oft reichten die Skandale Jahrzehnte zurück. Immer wieder wurden Vorwürfe laut, dass die Kirche nicht entschieden gegen die Missstände vorgehe.