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International Pistorius-Urteil: Staatsanwaltschaft legt Berufung ein

Sechs Jahre soll Paralympics-Star Oscar Pistorius wegen der Tötung seiner Freundin ins Gefängnis. Zu wenig, findet die südafrikanische Staatsanwaltschaft – und geht in Berufung.

Der wegen Mordes zu sechs Jahren Haft verurteilte südafrikanische Paralympics-Sieger Oscar Pistorius muss womöglich doch länger im Gefängnis bleiben. Die nationale Strafverfolgungsbehörde kündigte an, gegen das Urteil des Berufungsgerichtes in Pretoria von Anfang Juli in Berufung zu gehen.

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«Schockierend milde»

Das Urteil sei «schockierend milde» ausgefallen und stünde nicht im Verhältnis zur Tat, teilte die National Prosecuting Authority (NPA) mit. Pistorius hatte 2013 seine Lebensgefährtin Reeva Steenkamp erschossen und erhielt dafür eine sechsjährige Haftstrafe.

Richterin Thokozile Masipa war beim Strafmass neun Jahre unter der von der Anklage geforderten Strafe von 15 Jahren geblieben. In der Begründung führte sie einige strafmildernde Umstände an, darunter die Möglichkeit einer Verwechslung.

In erster Instanz war Pistorius wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, allerdings hatte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Einspruch gegen das milde Urteil eingelegt.

Der Fall Pistorius – eine Chronologie in Bildern

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