Das Europaparlament hat am Dienstag das Gesetz zur Europäischen Bankenunion verabschiedet. Gemäss Gesetz müssen Banken nach festgelegten Regeln handeln, wenn sie vor dem Bankrott stehen. Ausserdem müssen nationale Einlagesicherungssysteme die Guthaben von Sparern bis zu einem Betrag von 100'000 Euro schützen.
Nach fünfjährigen, zähen Verhandlungen ist die Gesetzgebung zur Bankenunion damit abgeschlossen – rechtzeitig vor der Europawahl Ende Mai. Die EU zieht mit dem Regelwerk die Konsequenzen aus der Finanzkrise, die 2008 mit der Pleite der US-Bank Lehman Brothers begonnen hatte.
Umfang der Beteiligung noch offen
Vorerst müssen die Geldinstitute in den 18 Ländern der Eurozone binnen acht Jahren 55 Milliarden Euro in einen Fonds überweisen, den so genannten Abwicklungsfonds.
Nach zwei Jahren werden 60 Prozent der Gelder vergemeinschaftet, der Rest innerhalb der darauffolgenden acht Jahre. Dies soll gewährleisten, dass Aktionäre und Anleiheinhaber als erste haften müssen, wenn eine Bank in die Schieflage gerät.
Die EU-Kommission wird noch Kriterien definieren, nach denen die Beteiligung der einzelnen Banken an dem Fonds berechnet wird. Die Einzahlungen sollen 2016 beginnen.
Banken stellen Notfallplan auf
Eine Behörde soll sicherstellen, dass marode Geldinstitute gleich behandelt werden – egal, in welchem Land sie ihren Sitz haben. Ausserdem soll das Beschlussverfahren einer betroffenen Bank vereinfacht werden, so dass eine Abwicklung im Notfall innerhalb eines Wochenendes erfolgen kann. Das ist jene Zeitspanne, in der die Börse in Tokio schon geschlossen und die New Yorker Börse noch nicht geöffnet hat.
Jede Bank muss zudem einen Notfallplan aufstellen, so dass sie bei Bedarf ordnungsgemäss restrukturiert oder abgewickelt werden kann.