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International Raubkunst in Gurlitt-Sammlung bestätigt

Ein Matisse-Bild aus der Sammlung des verstorbenen Kunstsammlers Cornelius Gurlitt ist als Raubkunst identifiziert worden. Das als Erbin der Sammlung bestimmte Kunstmuseum Bern will sich zur Neuigkeit nicht äussern. Das Museum hat noch nicht entschieden, ob es das Erbe annimmt.

Das Bild von Henri Matisse «Sitzende Frau» aus der Sammlung von Cornelius Gurlitt ist tatsächlich Raubkunst. Zu diesem Schluss kommt die Taskforce «Schwabinger Kunstfund», wie das Gremium mitteilt.

Gemälde der Zwanziger Jahre

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Brustausschnitt der «Sitzenden Frau» von Matisse
Legende: key

Henri Matisse (1869-1954) malte das Bild «Sitzende Frau» um das Jahr 1924 herum. Das Ölgemälde auf Leinwand misst 55,4 mal 46,5 Zentimeter. Es zeigt eine dunkelhaarige Frau in einem geblümten Kleid mit Perlenkette, die auf einem braunen Sessel sitzt. Sie trägt ein Kopftuch und hat die Hände, in denen sie einen Fächer hält, in den Schoss gelegt.

Das Museum hat sechs Monate Zeit, um über Annahme oder Ablehnung der Erbschaft zu entscheiden. Zuletzt entschied das Museum Anfang Juni, einen Rechtsbeistand beizuziehen, um die vielen offenen Fragen zu klären.

Von Göring zu Gurlitt

Wie Matisse' «Sitzende Frau» genau in die Sammlung von Gurlitts Vater Hildebrand kam, könne nicht mit letzter Sicherheit dokumentiert werden, räumt die Taskforce-Leiterin Ingeborg Berggreen-Merkel ein. Das Gremium komme aber zum Schluss, «dass es sich bei dem Werk um NS-Raubkunst aus dem rechtmässigen Eigentum der Sammlung von Paul Rosenberg handelt».

Das Porträt wurde einst von den Nazis aus der Sammlung Paul Rosenberg geraubt, befand sich zeitweise im Besitz von Hermann Göring und gelangte später in die Sammlung Gurlitt.

Vorgehen unklar

Wann die Familie das Bild aus den 1920er-Jahren zurückbekommt, ist völlig unklar. Gurlitt und seine Anwälte hatten vor dem Tod des Kunstsammlers bereits Kontakt mit den Enkelinnen von Paul Rosenberg aufgenommen.

Die Verhandlungen standen kurz vor dem Abschluss. Dann allerdings meldete sich ein weiterer Anspruchsteller, und die Übergabe fand nicht statt.

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