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International Studentin vergewaltigt: Vier Inder schuldig gesprochen

Neun Monate nach der Gruppenvergewaltigung einer jungen Frau hat ein Gericht in Indien die Urteile gefällt. Die vier volljährigen Angeklagten wurden schuldig gesprochen. Ihnen droht die Todesstrafe.

Die Angeklagten mussten sich wegen der Vergewaltigung und Tötung einer 23-jährigen Studentin vor der Justiz verantworten. Ein Gericht in Neu Delhi sah es als erwiesen an, dass die vier Männer die junge Frau in einem Bus entführten, vergewaltigten und so schwer verletzten, dass sie später starb.

Das Strafmass wird der Richter in den kommenden Tagen verkünden. Den Angeklagten droht die Todesstrafe. Die zwischen 19 und 26 Jahre alten Männer hatten ihre Schuld bestritten. Erst gegen Ende des Prozesses erklärte einer von ihnen laut seinem Anwalt, er habe den Bus gefahren, aber von den Vorgängen auf der Rückbank nichts mitbekommen.

Nun wurden die Männer laut Staatsanwalt in allen Anklagepunkten wie Mord, Gruppenvergewaltigung, Entführung und Zerstörung schuldig gesprochen.

Die Tat hatten die Männer am 16. Dezember 2012 verübt. Die äusserst brutale Gruppenvergewaltigung hatte ganz Indien aufgeschreckt und zu wochenlangen Protesten geführt. «Die Medien haben seit Monaten ausführlich darüber berichtet», sagt Stefan Mentschel, Journalist in Neu Delhi, gegenüber SRF. Insofern sei nun auch das Urteil auf sehr grosses öffentliches Interesse gestossen.

Keine Schnellverurteilung

Die Empörung hatte die Polizeibehörden und Politiker unter erheblichen Handlungsdruck gesetzt. «Die Täter wurden rasch gefasst und vor das Sondergericht gestellt.» Der Prozess selbst sei aber relativ unabhängig abgelaufen. «Die Justiz hat sich mit mehr als 100 Verhandlungstagen Zeit gelassen.»

Im Alltag werde sich für Frauen in Indien durch die Urteile aber vorderhand nichts ändern. «Es handelt sich mehr um ein gesellschaftliches als um ein juristisches Problem», so Mentschel. Doch der Prozess habe gezeigt, dass das Land in der Lage sei, schnell zu handeln, über Täter zu befinden und «vielleicht auf diese Weise ein Zeichen zu setzen für zukünftige Verhandlungen in Fällen dieser Art».

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