Das UNO-Flüchtlingshilfswerk UNHCR appelliert an die EU-Staaten vorerst keine Asylbewerber nach Bulgarien zurückzuschicken. Trotz wiederholter Aufforderung würden die bulgarischen Behörden Asylsuchenden kaum Nahrungshilfen oder medizinische Betreuung gewähren, kritisierte das UNHCR in Genf.
Stattdessen seien diese Menschen der Gefahr willkürlicher Festnahmen ausgesetzt. Ihre Registrierung als Flüchtlinge werde ebenso erschwert wie rechtsstaatliche Asylverfahren.
Zurück ins Einreiseland
Andere Staaten des Dublin-Übereinkommens dürften daher auf Bulgarien nicht einfach die 2003 erlassene EU-Verordnung «Dublin II» anwenden. Seit 2003 müssen Asylsuchende zunächst in dem Land bleiben, in das sie zuerst eingereist sind. Falls sie in ein anderes EU-Land weiterreisen, können sie ins erste Einreiseland zurückgeschickt werden. Mit dem Dubliner Assoziierungsabkommen von 2004 mit der EU gehört auch die Schweiz zu diesem Raum.
Wie viele Asylsuchende über Bulgarien in andere EU-Länder gekommen sind, teilte das UNHCR nicht mit. 2013 hätten rund 9000 Menschen in Bulgarien um Asyl nachgesucht. Das seien neun Mal so viel wie im Jahr 2007, als das Land in die EU aufgenommen wurde.