Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) hat Vorermittlungen zu Gewalttaten im ostafrikanischen Krisenstaat Burundi aufgenommen. Wie Chefanklägerin Fatou Bensouda in Den Haag mitteilte, werte sie derzeit Berichte über «Tötungen, Inhaftierungen, Folter, Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt sowie Fälle von Verschwindenlassen» aus. Sie sei dabei zur Auffassung gelangt, dass im Konflikt wahrscheinlich Verbrechen begangen worden seien, für die der ICC rechtlich zuständig sei.
Dritte Amtszeit als Stein des Anstosses
Auslöser der Krise in Burundi war die Ankündigung von Präsident Pierre Nkurunziza im April 2015, für eine dritte Amtszeit zu kandidieren. Im Juli wurde er im Amt bestätigt. Die Regierung geht seitdem mit Gewalt gegen Proteste der Opposition vor. Mehr als 500 Menschen wurden bereits getötet, mehr als 270'000 weitere flohen ins Ausland.
Erst am Morgen wurde bei einem Attentat in der Hauptstadt Bujumbura ein General getötet, welcher der Tutsi-Minderheit angehörte und als Berater für Vizepräsident Gaston Sindimwo arbeitete. Nach Angaben aus Sicherheitskreisen wurde er von bewaffneten Männern attackiert, als er seine Tochter zur Schule brachte. Auch seine Tochter und seine Frau wurden beim Angriff getötet.
Angst vor ethnischem Bürgerkrieg
Burundi war in den Jahren 1993 bis 2006 von Kämpfen zwischen Hutu-Rebellen und der Armee zerrissen worden, die von der Minderheit der Tutsi dominiert wird. Im ethnisch motivierten Konflikt wurden damals rund 300'000 Menschen getötet. Die UNO hatte bereits im Januar vor einem Rückfall in einen ethnisch motivierten Bürgerkrieg gewarnt.
Der ICC hatte im Jahr 2003 seine Arbeit aufgenommen, um seit dem Jahr 2002 begangene Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ahnden, sofern eine Bestrafung der Täter in den betroffenen Ländern nicht abzusehen ist. Bei Vorermittlungen wird geprüft, ob ausreichend Beweise für weitere Ermittlungen vorliegen.