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Kein Abbruch bei Missbildungen Polens Parlament für strengeres Abtreibungsrecht

  • Das Parlament in Polen stimmt in erster Lesung einer Verschärfung des bereits strengen Abtreibungsrechts zu.
  • Schwangerschaftsabbrüche sollen künftig auch nicht mehr erlaubt sein, wenn der Fötus missgebildet ist oder unter einer unheilbaren Krankheit leidet.
  • Ausserdem könnte die Sexualaufklärung in der Schule eingeschränkt werden.

Für die Verschärfung des Abtreibungsrechts stimmten die Abgeordneten der nationalkonservativen Regierungspartei PiS, der rechten Konfederacja sowie Teile der konservativen Bauernpartei. Anfang der Woche hatten landesweit Frauen gegen diese Pläne protestiert.

Polen hat bereits eines der strengsten Abtreibungsgesetze in Europa. Im Jahr 2018 wurden von den rund 1100 Abtreibungen in polnischen Kliniken insgesamt 1050 mit Fehlbildungen des ungeborenen Kindes begründet.

Im zweiten umstrittenen Gesetzesentwurf, dem das Parlament zustimmte, soll das Strafrecht mit folgender Bestimmung ergänzt werden: Wer als Erzieher, Pfleger oder Lehrer «Geschlechtsverkehr oder andere sexuelle Handlungen durch Minderjährige propagiert oder lobt», muss demnach mit drei Jahren Gefängnis rechnen. Gegner der PiS befürchten, das Gesetz könne so ausgelegt werden, dass Sexualaufklärung strafrechtlich verfolgt wird.

Beide Entwürfe gehen nun in die Kommissionen, bevor sie dem Parlament zur zweiten Lesung nochmals vorgelegt werden.

Blick in den polnischen Parlamentssaal
Legende: Wegen der Corona-Krise tagt auch das polnische Parlament nur in eingeschränkter Besetzung. Reuters

«Rendez-vous», 15.04.2020, 12:30 Uhr ; 

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