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Deutschland plant Cannabis-Legalisierung «light»
Aus Echo der Zeit vom 12.04.2023. Bild: Keystone/Christian Beutler
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Keine Marihuana-Shops In Deutschland kommt die Cannabis-Legalisierung «light»

  • Die geplante Cannabis-Legalisierung in Deutschland fällt kleiner aus als früher angekündigt. Sie beschränkt sich auf den privaten Bereich und Vereine.
  • Künftig sollen der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und der Eigenanbau von maximal drei Pflanzen straffrei sein.
  • Ausserdem will die Regierung den Anbau und die Abgabe der Droge in speziellen Vereinen ermöglichen.
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Aus dem Archiv: Berlin strebt Cannabis-Legalisierung an
aus Rendez-vous vom 04.01.2023. Bild: SRF/Simone Fatzer
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Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) stellten entsprechend überarbeitete Pläne für das Legalisierungsvorhaben vor. Die Pläne sind weniger weitreichend als die ursprünglichen Pläne der Ampelkoalition.

Legaler Verkauf kommt vorerst nicht

Die Minister wiesen darauf hin, dass man sich nach Gesprächen mit der EU-Kommission auf ein Zwei-Säulen-Modell geeinigt habe. Die Bundesregierung hatte letzten Oktober ein Eckpunktepapier vorgelegt.

Cem Özdemir und Karl Lauterbrach sprechen von Podium an Pressekonferenz
Legende: Der deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach (rechts) und Agrarminister Cem Özdemir (links) bei der Medienkonferenz in Berlin (12.04.23) REUTERS/Nadja Wohlleben

So wird es die geplanten Cannabis-Fachgeschäfte, in denen Rauschprodukte frei verkauft werden können, zunächst nicht geben. Dies soll erst in einem zweiten Schritt und nur in einigen Modellregionen erprobt werden – mit wissenschaftlicher Begleitung. Darauf hat sich die Regierung nach Gesprächen mit der EU-Kommission geeinigt.

Reform muss weitere Hürden nehmen

Lauterbach und Özdemir verteidigten grundsätzlich die Legalisierungspläne und bekräftigten die Argumentation der Regierung, wonach mit dem Vorhaben der Schwarzmarkt zurückgedrängt und der Kriminalität der Boden entzogen werden solle.

Die Vorschläge im Einzelnen

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Legende: Keystone/Justin Tang
  • Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis bleibt straffrei, eine solche Menge darf auch in der Öffentlichkeit mitgeführt werden.
  • Maximal drei «weibliche blühende Pflanzen» sind im Eigenanbau erlaubt – geschützt vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche.
  • «Nicht-gewinnorientierte» Vereine mit maximal 500 Mitgliedern dürfen gemeinschaftlich Cannabis zu Genusszwecken anbauen und nur an Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben. Das Mindestalter ist 18 Jahre. Die Clubs müssen Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte benennen und dürfen nicht für sich Werbung machen. Eine Mitgliedschaft in mehreren Vereinen ist verboten.
  • Maximal dürfen pro Clubmitglied 25 Gramm Cannabis pro Tag und maximal 50 Gramm pro Monat abgegeben werden. Unter 21-Jährige bekommen maximal 30 Gramm pro Monat, zudem soll für sie eine Obergrenze beim Wirkstoffgehalt festgelegt werden. Die Kosten sollen über die Mitgliedsbeiträge gedeckt werden, gegebenenfalls kommt ein zusätzlicher Betrag je abgegebenes Gramm dazu.
  • In den Vereinsräumen darf nicht konsumiert werden, auch Alkoholausschank ist verboten. Zudem gilt ein Mindestabstand für die Clubs zu Schulen und Kitas.
  • In der Öffentlichkeit ist der Konsum nahe Schulen oder Kitas verboten. In Fussgängerzonen darf bis 20 Uhr nicht gekifft werden.
  • Frühere Verurteilungen wegen Besitzes oder Eigenanbaus bis 25 Gramm oder maximal drei Pflanzen können auf Antrag aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.
  • Minderjährige, die mit Cannabis erwischt werden, müssen an Interventions- und Präventionsprogrammen teilnehmen.
  • In einem zweiten Schritt sollen in Kreisen und Städten mehrerer Bundesländer in Modellprojekten «kommerzielle Lieferketten» ausprobiert werden, von der Produktion über den Vertrieb bis zum Verkauf von Cannabis in Fachgeschäften. Die Projekte werden wissenschaftlich begleitet, sind auf fünf Jahre befristet und auf die Einwohner dieser Kommunen beschränkt.
  • Diese zweite Säule der geplanten Legalisierung ist aber «voraussichtlich weiterhin notifizierungspflichtig», wie es von der Bundesregierung heisst. Das bedeutet, dass wohl die EU mitreden darf und damit im Moment unklar ist, ob daraus am Ende etwas wird.

«Niemand soll mehr bei Dealern kaufen müssen, ohne zu wissen, was man sich da einhandelt», sagte Özdemir. Lauterbach sprach von einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene «in klaren Grenzen, flankiert durch Präventionsmassnahmen für Jugendliche». Die bisherige Cannabis-Politik sei gescheitert.

Konkreter Gesetzesentwurf folgt bald

Die nun präsentierten neuen Eckpunkte für das Legalisierungsvorhaben sind ein weiterer Zwischenschritt. Noch im April soll als Nächstes ein erster konkreter Gesetzentwurf zur Regelung von Besitz, Eigenanbau und Vereinen – den sogenannten Cannabis-Social-Clubs – vorgelegt werden. Dieser müsste nach Abstimmung in der Regierung und Kabinettsbeschluss später noch durch Bundestag und Bundesrat.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP noch verabredet, die «kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften» einzuführen. Lauterbach hatte dazu bereits im Herbst Vorschläge vorgelegt. Von Anfang an gab es aber Bedenken, dass die Pläne an internationalem und EU-Recht scheitern könnten.

SRF 4 News, 12.04.2023, 14:30 Uhr;

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