- Die Regierung Deutschlands hat die Weichen für den legalen Verkauf von Marihuana und Haschisch gestellt.
- Nach den Plänen der Ampel-Koalition sollen Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) in Deutschland künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden.
- Ob es wirklich zu einem konkreten Gesetzesentwurf kommt, ist noch offen.
«Das Bundeskabinett hat heute Eckpunkte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken beschlossen», sagte der deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach in Berlin. Konkret ermöglichen die von der Bundesregierung beschlossenen Eckpunkte Erwerb und Besitz von 20 bis 30 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Der Kauf soll in lizenzierten Geschäften erfolgen. Das Produkt soll laut Lauterbach in Deutschland produziert und staatlich kontrolliert werden.
Ziel der Legalisierung seien ein verbesserter Jugend- und Gesundheitsschutz sowie die Eindämmung des Schwarzmarktes. Werbung für Cannabisprodukte soll untersagt werden. Zudem soll ein Teil der Steuer auf Cannabis zur Aufklärung genutzt werden.
EU-Kommission soll Pläne prüfen
Internationale und europarechtliche Regeln zum Umgang mit Cannabis könnten der Legalisierung in Deutschland entgegenstehen. Deshalb soll nun die EU-Kommission in Brüssel prüfen, ob die Pläne mit internationalem Recht vereinbar sind. Bei einem positiven Votum rechnet Lauterbach mit einem Gesetzentwurf im ersten Quartal 2023. Die deutschen Parteien SPD, Grüne und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, «die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften» einzuführen.
In der Schweiz sind Cannabisprodukte, die einen THC-Gehalt von mehr als einem Prozent aufweisen, verboten. Erwischt die Polizei Volljährige beim Konsum von Cannabis, kann sie eine Busse von bis zu 100 Franken ausstellen. Der Besitz von bis zu zehn Gramm für den Eigenkonsum ist straflos. Die Ware kann aber beschlagnahmt und vernichtet werden.
Pilotversuche in der Schweiz geplant
Laut dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist der häufige Konsum über lange Zeit besonders problematisch. Mit dem geänderten Betäubungsmittelgesetz vom 15. Mai 2021 ermöglicht der Bund aber Pilotversuche, bei denen Cannabis zu Genusszwecken legal bezogen werden kann. Sie sollen wissenschaftliche Erkenntnisse für eine künftige Regulierung liefern.
In Basel-Stadt läuft seit September 2022 ein entsprechender Versuch mit dem Namen «Weed Care». Daran teilnehmen können volljährige Baslerinnen und Basler, die bereits Drogenhanf konsumieren . Auch in der Stadt Zürich ist eine Studie geplant, um den regulierten Verkauf von Cannabis zu erforschen . Der Versuch soll im ersten Halbjahr 2023 starten.