- In der EU wird das Lieferkettengesetz gelockert – also das Gesetz, das Unternehmen dazu verpflichtet, in ihren weltweiten Lieferketten auf Menschenrechte und Umweltstandards zu achten.
- Das Gesetz gilt nur noch für Firmen, die mindestens 5000 Angestellte haben und einen Umsatz von mehr als 1.5 Milliarden Euro erzielen.
- Die betroffenen Firmen müssen auch nicht mehr aufzeigen, wie sie ihre Geschäfte mit dem Klimawandel vereinbaren.
Eine breite Mehrheit der Abgeordneten stimmte in Strassburg für einen entsprechenden Kompromiss, der zuvor von Unterhändlern des Parlaments und der EU-Staaten ausgehandelt worden war. Die EU-Staaten müssen der Änderung noch zustimmen, das gilt aber als Formsache.
Ursprünglich waren als Grenze 1000 Mitarbeiter und eine Umsatzschwelle von 450 Millionen Euro vorgesehen. Nach Angaben des Verhandlungsführers des EU-Parlaments, Jörgen Warborn, fallen damit rund 85 Prozent der ursprünglich erfassten Unternehmen aus dem Anwendungsbereich. Es gebe Schätzungen, dass noch rund 1500 Firmen davon betroffen seien.
Ziel des Lieferkettengesetzes ist es, Menschenrechte weltweit zu stärken. Grosse Unternehmen sollen zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Das Vorhaben wurde von Firmen vehement kritisiert – sie kritisierten vor allem, dass die bürokratische Belastung unzumutbar sei, wenn entlang der teils komplexen Lieferketten potenzielle Regelverstösse überprüft werden müssten.
Unter den vereinfachten Regeln werden Firmen, die gegen die Vorgaben verstossen, auf EU-Ebene keiner zivilrechtlichen Haftung unterliegen – wodurch für Opfer von Menschenrechtsverstössen eine Klagemöglichkeit entfällt. Wenn sich Unternehmen nicht an die Vorgaben halten, soll eine Strafe von maximal drei Prozent ihres weltweiten Nettoumsatzes verhängt werden können. Zudem wird es künftig keine Pflicht mehr geben, Handlungspläne für Klimaziele auszuarbeiten.