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Messerattacke von Chemnitz Angeklagter zu langer Haftstrafe verurteilt

  • Knapp ein Jahr nach dem tödlichen Messerangriff von Chemnitz ist ein 24 Jahre alter Angeklagter zu neun Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden.
  • Das Landgericht sprach den Syrer in Dresden wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung schuldig.
  • Kurz nach der Verurteilung ihres Mandanten haben die Verteidiger Rechtsmittel eingelegt.
  • Ein mutmasslicher Mittäter, ein Iraker, ist weiterhin flüchtig.

Nach 19 Verhandlungstagen war die Kammer davon überzeugt, dass Alaa S. am 26. August 2018 in Chemnitz gemeinsam mit dem flüchtigen Iraker den 35-jährigen Daniel H. erstochen hat. Der mutmassliche Mittäter ist weltweit zur Fahndung ausgeschrieben.

Der nun verurteilte Syrer hatte in der gesamten Verhandlung zu den Vorwürfen gegen ihn geschwiegen. In seinem letzten Wort vor Gericht sprach sich der Angeklagte für ein faires Urteil aus. «Ich kann nur hoffen, dass hier die Wahrheit ans Licht gebracht wird», liess der Syrer von einem Dolmetscher übersetzen.

Nebenklage forderte elf Jahre Haft

Die Verteidigung hatte kurz vor dem Urteil auf Freispruch plädiert. Verteidiger Frank Wilhelm Drücke rückte in seinem Plädoyer die Geschehnisse nach der Tat in den Blickpunkt.

«Für uns ist das mitnichten ein normales Verfahren», sagte er in einem Gebäude des Oberlandesgerichtes Dresden, wo der Prozess aus Sicherheitsgründen stattfand. Er appellierte an die Kammer des Landgerichts, sich bei der Urteilsfindung nicht von Forderungen aus Politik, Gesellschaft oder von einem «marodierenden Mob» beeinflussen zu lassen.

«Kein Anlass zur Vermutung, dass Gericht nicht objektiv war»

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Natürlich sei der öffentliche Druck hoch gewesen, sagt Heribert Prantl, Inlandchef der Süddeutschen Zeitung gegenüber SRF. «Aber ein Richter mit drei Berufsrichtern und zwei Laienrichtern ist in der Lage, auch in aufgeheizter Situation objektiv zu urteilen. Es bestand auch auf intensive Nachfrage der Verteidigung hin kein Anlass zu vermuten, dass das Gericht nicht objektiv ist.»

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren für den Angeklagten wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung gefordert. Die drei Vertreter der Nebenklage gingen in ihren Plädoyers über diesen Antrag hinaus und forderten eine Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren.

Anwalt Frank Wilhelm Drücke bezeichnete das Urteil als «falsch». Wegen der Revision der Verteidiger wird der Schuldspruch der Chemnitzer Richter nun zunächst nicht rechtskräftig.

Aufmärsche und eine Entlassung

In der Folge der Messerattacke war es im vergangenen Jahr in der Stadt zu rassistisch motivierten Übergriffen gekommen, die mehr als das Verbrechen selbst auch auf internationaler Ebene ein Schlaglicht auf Chemnitz warfen.

Bilder von rechten Demonstrationen, Aufmärschen von Neonazis und Fussball-Hooligans, von Übergriffen sowie dem Zeigen des Hitlergrusses in zahlreichen Fällen gingen um die Welt.

Der Streit um die Frage, ob es Hetzjagden gegeben habe, wurde in Deutschland zur Zerreissprobe für die grosse Koalition aus Christ- und Sozialdemokraten. Sie führte letztlich dazu, dass der damalige Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maassen, seinen Posten verlor.

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