- Seit Mitternacht ist die EU-Asylreform in Kraft.
- Die Europäische Union verschärft damit nach jahrelangen Verhandlungen ihre Asylregeln deutlich.
- Verfahren sollen beschleunigt, Ausschaffungen konsequenter umgesetzt werden.
Für Menschen mit geringen Chancen auf Asyl sollen die Verfahren konkret noch maximal zwölf Wochen dauern. In dieser Zeit müssen sie in speziellen Aufnahmezentren bleiben, die insbesondere die EU-Länder an der Aussengrenze eingerichtet haben. Das gilt auch für Familien mit Kindern. Zur Feststellung der Identität, bei Fluchtgefahr oder wegen Sicherheitsbedenken können Behörden laut EU-Regeln auch Haft anordnen. Diese soll jedoch nur als letztes Mittel eingesetzt werden und «keinen Strafcharakter haben».
Von beschleunigten Verfahren betroffen sind Personen aus Staaten mit einer Anerkennungsquote von unter 20 Prozent – etwa aus Bangladesch, Ägypten und Peru. Auch bei sogenannten Gefährdern und bei Menschen, die über ihre Identität getäuscht haben, soll das beschleunigte Verfahren Anwendung finden. Darüber hinaus können bereits fehlende Dokumente als Grund ausreichen.
Die verschärften Regeln sollen verhindern, dass Schutzsuchende nach der Erstregistrierung in einem EU-Land eigenständig in ein anderes Land weiterziehen – etwa von Griechenland oder von Italien aus nach Deutschland.
Teil der Reform ist zudem ein neuer Solidaritätsmechanismus: Staaten, in denen viele Migranten ankommen, sollen etwa durch finanzielle Hilfe oder die Aufnahme von Asylsuchenden durch andere Länder entlastet werden. Die Lasten sollen dadurch unter den Mitgliedsländern verteilt werden.
Auch die Schweiz übernimmt Teile der Reform, zum Beispiel erfasst und teilt sie zusätzliche Personendaten.
Rückführung in Drittstaaten
Die Rechtsgrundlage für die sogenannten Rückführungszentren in Drittstaaten braucht noch eine formelle Bestätigung durch Mitgliedstaaten und Parlament. In die geplanten Zentren ausserhalb der Europäischen Union sollen vollziehbar Ausreisepflichtige kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können – etwa, weil das Heimatland sich weigert, sie zurückzunehmen.
Welche Länder bereit wären, solche Zentren auf ihrem Staatsgebiet einzurichten, ist offen.