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Verschärfte Asylregeln Weg frei für EU-Abschiebezentren in Drittstaaten – der Überblick

Die EU macht den Weg für Rückkehrzentren in Drittstaaten frei, um mehr Abschiebungen zu ermöglichen. Der Überblick.

Die Einigung: Unter anderem soll die Europäische Union abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber künftig auch in Rückkehrzentren ausserhalb der EU unterbringen können. Das sieht eine Einigung vor, die Vertreter des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedsländer nach Angaben der derzeitigen zyprischen EU-Ratspräsidentschaft am Montagabend erzielten. Parlament und EU-Staaten müssen den verschärften Asylregeln noch zustimmen. Dies ist aber voraussichtlich eine Formalie. 

Die Rückkehrzentren: In die speziellen «Return Hubs» ausserhalb der Europäischen Union sollen abgelehnte Asylbewerber kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können – etwa, weil das Heimatland sich weigert, sie zurückzunehmen, oder weil eine Regierung keine diplomatischen Beziehungen zum betroffenen Staat pflegt. Wo solche Zentren errichtet werden könnten, ist noch unklar. Ziel ist es, mehr Abschiebungen zu ermöglichen und damit den Anteil ausreisepflichtiger Migranten in der EU zu verringern. Unbegleitete Minderjährige sollen nicht abgeschoben werden. Für Familien mit Kindern wird es die Möglichkeit dagegen schon geben.

Mann ohne Hemd steht hinter Zaun mit aufgehängter Kleidung.
Legende: Ein Migrant trocknet Kleidung an einem Zaun im Aufnahmezentrum des Roten Kreuzes in der Via Tres in Turin. Keystone/ALESSANDRO DI MARCO/Archiv

EU sucht Partnerstaaten: Voraussetzung für die Abschiebungen soll den Plänen zufolge ein entsprechendes Abkommen mit einem Drittstaat sein. Dieser würde die Flüchtlinge dann beherbergen und dafür im Gegenzug wahrscheinlich Geld oder Vorzüge bei der Vergabe von Visa bekommen. Aktuell bemühen sich verschiedene EU-Staaten – darunter Deutschland – um Vereinbarungen mit Ländern, die bereit wären, auf ihrem Staatsgebiet solche Rückkehrzentren einzurichten.

Einschätzung von EU-Korrespondent Andreas Reich

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Was noch vor wenigen Jahren politisch kaum denkbar war, soll möglich werden: Europäische Abschiebezentren ausserhalb der EU.

Die Einigung in der Differenzbereinigung zwischen Europaparlament und dem Rat der Mitgliedstaaten war letztlich nur noch Formsache – die politische Grundsatzentscheidung hatten beide EU-Organe bereits vor Wochen gefällt. Der politische Wille in der EU ist damit klar ausformuliert.

Die Umsetzung liegt aber nicht in den Händen Brüssels: Die EU muss nun Staaten finden, die bereit sind, solche Zentren zu betreiben. Zwar werden solche Gespräche geführt, bisher aber ohne Durchbruch. Solange das so bleibt, ist der Ruf nach Rückkehrzentren in Drittstaaten nicht mehr als ein politischer Wunsch.

Italiens Modell: Bislang gab es keinen EU-Rahmen für solche Drittstaatenlösungen. Italien hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen, um sowohl die Abschiebehaft als auch Asylverfahren dorthin auszulagern. Das Modell landete wegen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) – ein finales Urteil steht hier noch aus.

Grossbritanniens Ruanda-Modell: Krachend gescheitert ist derweil der Versuch Grossbritanniens, Asylverfahren in Drittstaaten mit dem sogenannten Ruanda-Modell auszulagern. Das Land wollte Asylbewerber nach Ruanda bringen, die dort auch dann bleiben sollten, wenn ihnen nach der Prüfung ein Schutzstatus gewährt wird. Trotz Kosten von etwa 830 Millionen Euro konnte der Plan wegen Gerichtsentscheiden nie wirklich umgesetzt werden. Für die Auslagerung des gesamten Asylverfahrens wie beim Ruanda-Modell – also nicht nur die Abschiebung in einen Drittstaat – ist in der EU bereits Ende vergangenen Jahres eine Rechtsgrundlage beschlossen worden.

Europaweite Streichung von Unterhaltsleistungen?

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Die Einigung legt zudem etwa fest, wie abgelehnte Asylbewerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie nicht verhaftet werden wollen. Ihnen droht zudem europaweit die Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten.

Ausserdem ist Abschiebehaft möglich, wenn die zuständigen Beamten in den Mitgliedsländern eine Fluchtgefahr ausmachen oder ein Risiko für die nationale Sicherheit besteht. Die zulässige Haftdauer wird mit den neuen Regeln verlängert, laut Verhandlungskreisen auf maximal 24 Monate mit einer möglichen Verlängerung um sechs weitere Monate in besonderen Fällen.

Mehr Abschiebungen, weniger Asylanträge: Die Zahl der Abschiebungen war in der EU im vergangenen Jahr gestiegen. 2025 wurden laut Europäischer Kommission etwa 28 Prozent der ausreisepflichtigen Migranten in der EU zurückgeführt. Gleichzeitig sank die Zahl der Asylanträge in der EU zuletzt kontinuierlich. In Deutschland lag sie im Mai laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge so niedrig wie seit 2020 nicht mehr, als wegen der Corona-Pandemie kaum Menschen nach Deutschland einreisen konnten. Auch bei den irregulären Grenzübertritten in die Europäische Union war laut EU-Grenzschutzbehörde Frontex zuletzt ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen.

SRF 4 News, 01.06.2026, 22 Uhr ; 

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