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Namensrecht Doppelnamen: Was gilt in Europa?

Der Bundesrat will das Schweizer Namensrecht liberalisieren und die 2013 abgeschafften Doppelnamen wieder einführen – auch für Kinder. Grund genug für einen Blick über die Landesgrenze.

Deutschland: Auch in Deutschland soll das Namensrecht überarbeitet werden. Bislang kann bei Ehepaaren nur ein Teil einen Doppelnamen tragen, nicht die ganze Familie. Sind die Eltern nicht verheiratet, müssen sie sich bei ihrem Kind für einen Nachnamen entscheiden. Das will die Ampelregierung nun ändern. Verheiratete Paare sollen in Zukunft auch einen Doppelnamen zum gemeinsamen Familiennamen erküren können. Wie in der Schweiz sollen diesen dann auch die Kinder tragen können. Dies gilt auch für Kinder von unverheirateten Paaren.

Frankreich: Frankreich ist der Schweiz und Deutschland schon einen Schritt voraus. Hier können Kinder bereits heute einen Doppelnamen tragen – unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Gemäss dem nationalen Institut für Demografie tragen aber über 80 Prozent der Kinder den Namen des Vaters.

Österreich: In unserem östlichen Nachbarland haben Eheleute nach ihrer Heirat drei Möglichkeiten: Sie entscheiden sich für einen gemeinsamen Familiennamen, wählen einen Doppelnamen oder behalten ihren ursprünglichen Namen. Auch Kinder können einen Doppelnamen bekommen.

Italien: In Italien war lange Zeit der Vater der Namensgeber für alle Familienmitglieder. Kinder von Verheirateten erhielten automatisch «papàs» Nachnamen. Bis das Verfassungsgericht vor knapp zwei Jahren mit einem Grundsatzurteil eine kleine Revolution auslöste. Seitdem erhalten Neugeborene die Nachnamen von Vater und Mutter. Die Eltern können sich aber auch für einen Namen entscheiden.

Spanien/Portugal: Auf der Iberischen Halbinsel sind Doppelnamen gar die Regel. So tragen in Spanien (und in den spanischsprachigen Ländern Lateinamerikas) die Kinder den Namen des Vaters und der Mutter (in dieser Reihenfolge). Im Alltag wird in der Regel der zweite Name weggelassen. Auf einen Bindestrich wird verzichtet. In Portugal (und in Brasilien) kommt zuerst der Name der Mutter und dann derjenige des Vaters.

Das soll in der Schweiz geändert werden

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Der Bundesrat stellt sich hinter die im Parlament beantragte Wiedereinführung der 2013 abgeschafften Doppelnamen für Eheleute. Neu sollen auch Kinder Doppelnamen tragen können – und zwar unabhängig davon, ob ihre Eltern verheiratet sind oder nicht. Zwischen den Namen soll ein Bindestrich stehen können, aber nicht müssen.

Doppelnamen nach neuem Recht sollen auch bereits verheiratete respektive registrierte Paare tragen können. Durch eine einfache Erklärung sollen sie und auch die minderjährigen Kinder verheirateter und unverheirateter Eltern die Möglichkeit erhalten, nachträglich einen Doppelnamen zu führen.

Seit ihrer Abschaffung im Jahr 2013 sind Doppelnamen nicht mehr zulässig. Eheleute müssen heute bei der Heirat entscheiden, ob sie ihren jeweiligen Namen behalten oder einen gemeinsamen Familiennamen tragen möchten.

(sda)

Grossbritannien: Hier kennt man ein besonders liberales Namensrecht. Namensänderungen sind ohne grosse Formalitäten möglich. Eheliche Kinder erhalten in der Regel den Familiennamen des Vaters, uneheliche denjenigen der Mutter. Entsprechend sind auch Doppelnamen kein Problem. Ein besonderer Trend auf der Insel ist das sogenannte «meshing». Das bedeutet, dass verheiratete Paare ihre Nachnamen nach der Heirat mischen. Aus Ms Francis und Mr Johnson wird so beispielsweise Mrs und Mr Franson.

Schweden: Ähnlich liberal ist auch Schweden unterwegs. Namensänderungen sind im skandinavischen Land nach Bezahlung einer Gebühr relativ einfach möglich. Vererbbare Nachnamen gibt es in Schweden allerdings erst seit Beginn des 20. Jahrhunderts. Davor war es üblich, dass ein Kind nach dem Vornamen seines Vaters benannt wurde. Dieser wurde bei Jungen mit einem «son» (für Sohn) und bei Mädchen mit «dotter» (für Tochter) ergänzt. Deshalb gehören etwa Andersson, Eriksson oder Svensson zu den weitaus häufigsten Nachnamen in Schweden.

Island: In Island wird diese traditionelle Namensgebung mit sogenannten Patronymen immer noch angewendet. In der Regel besteht hier der Nachname eines Kindes aus dem Vornamen des Vaters ergänzt mit «-son» (Sohn) oder «-dóttir» (Tochter). Ehepaare mit Kindern haben dementsprechend keinen gemeinsamen Nachnamen.

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Namensrecht: Bundesrat beschliesst Rückkehr zu Doppelnamen
Aus Tagesschau vom 24.01.2024.
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