- Wenige Stunden nach seinem Amtsantritt kündigte der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) an, dass künftig auch Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können.
- Eine mündliche Weisung aus dem Jahr 2015, dies nicht zu tun, werde er nun schriftlich zurücknehmen.
- Aus Sicht der Schweiz verstossen systematische Zurückweisungen an den Grenzen gegen geltendes Recht, schreibt das Justizdepartement auf X.
- Bundesrat Beat Jans hat ein Treffen auf Ministerebene vorgeschlagen, eine Antwort steht bisher noch aus.
Mit mehr Polizisten an den deutschen Landesgrenzen und strengeren Regeln will Dobrindt für einen Rückgang der irregulären Migration sorgen. Es gehe nicht darum, ab morgen alle zurückzuweisen, sondern darum, «dass wir die Zahlen reduzieren», erklärte er.
Schwangere, Kinder und andere Angehörige vulnerabler Gruppen würden nicht zurückgewiesen, sagte Dobrindt. Ihm gehe es um ein «Signal in die Welt und nach Europa», dass sich «die Politik in Deutschland geändert hat».
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD war vereinbart worden: «Wir werden in Abstimmung mit unseren europäischen Nachbarn Zurückweisungen an den gemeinsamen Grenzen auch bei Asylgesuchen vornehmen.»
Schweiz: Zurückweisung verstösst gegen geltendes Recht
Dobrindt sagte jetzt: «Wir halten unsere Nachbarn in enger Abstimmung.» Er selbst und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hätten dazu bereits in den vergangenen Tagen Gespräche geführt. Bei seiner ersten Pressekonferenz als Bundesinnenminister wurde Dobrindt vom Präsidenten der Bundespolizei, Dieter Romann, begleitet.
Systematische Zurückweisungen an der Grenze, wie dies Deutschland plant, verstossen aus Sicht der Schweiz gegen geltendes Recht. Die Schweiz bedauere, dass Deutschland diese Massnahmen ohne Absprache getroffen habe, teilt das Justizdepartement am Mittwoch auf dem Portal X mit. Die Schweizer Behörden beobachteten die Auswirkungen und prüften gegebenenfalls Massnahmen, schreibt das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) auf X.
Die Schweiz erwarte, dass der grenzüberschreitende Personen- und Warenverkehr unbeeinträchtigt bleibe. «Die Bürgerinnen und Bürger beider Länder sollen weiterhin ungehindert über die Grenze zur Arbeit pendeln können», heisst es.
Treffen auf Ministerebene vorgeschlagen
Und weiter: Bundesrat Beat Jans habe ein Treffen auf Ministerebene vorgeschlagen, eine Antwort stehe bisher aus. Jans sei überzeugt, dass die Schengen-Staaten die Herausforderungen der Migration nur gemeinsam bewältigen können, heisst es weiter. Er halte auch fest, dass es dabei immer um Menschen gehe, darunter vulnerable Personen, Frauen und Kinder.
In der Ampel-Koalition gab es anfangs kaum Befürworter fester Grenzkontrollen, die im sogenannten Schengen-Raum eigentlich nicht vorgesehen sind. Dennoch hatte die ehemalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) nicht nur die 2015 begonnenen Kontrollen an der Landgrenze zu Österreich mehrfach verlängert.
Sie hatte solche temporären Kontrollen Mitte Oktober 2023 auch für die Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz angeordnet und bei der EU-Kommission notifiziert. Im vergangenen September entschied sie dann, dass es feste Kontrollen – die eine Voraussetzung für Zurückweisungen sind – auch an den restlichen Grenzabschnitten geben solle.