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Norwegisches Königshaus Høiby legt Berufung gegen vierjährige Haftstrafe ein

  • Vergangene Woche wurde der Sohn der norwegischen Kronprinzessin zu vier Jahren Haft verurteilt.
  • Nun legt Marius Borg Høiby gegen sein Urteil offiziell Berufung ein.
  • Einen Antrag auf Freilassung aus der Untersuchungshaft, um seine kranke Mutter zu besuchen, lehnte das Gericht ab.

Der älteste Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit, Marius Borg Høiby, hat offiziell Berufung gegen das kürzlich gegen ihn ergangene Gerichtsurteil eingelegt. Das bestätigte sein Verteidiger der norwegischen Nachrichtenagentur NTB.

Zeichnung einer Person mit Brille und Tattoos am Tisch sitzend, mit Getränk.
Legende: Der Sohn der norwegischen Kronprinzessin war in 40 Punkten angeklagt. Keystone/Ane Hem/NTB Scanpix via AP, Pool

Ein Gericht in Oslo hatte ihn vergangene Woche für 34 Straftaten zu vier Jahren Haft verurteilt. Wehren will sich der 29-jährige gegen die Verurteilung wegen zwei Vergewaltigungen nach norwegischem Recht sowie wegen des Missbrauchs in seiner Beziehung zu einer Ex-Freundin.

Høiby war wegen vier Vergewaltigungen angeklagt, jedoch nur in zwei Fällen verurteilt worden. In beiden Fällen soll er mit dem Finger in eine Frau eingedrungen sein, während diese schlief.

Der Berufungsprozess könnte nach norwegischen Medienberichten im kommenden Jahr stattfinden.

Høiby bleibt in U-Haft

Der Sohn der norwegischen Kronprinzessin hatte kurz nach der Urteilsverkündung bereits ein Gesuch gestellt, um aus der Untersuchungshaft freizukommen.

Der Grund: Høiby wollte bei seiner schwer kranken Mutter sein. Kronprinzessin Mette-Marit leidet an der unheilbaren Krankheit Lungenfibrose und hatte sich kürzlich einer Lungentransplantation unterzogen. Das Gericht hatte Høibys Antrag trotzdem abgelehnt.

Diese Entscheidung akzeptiere sein Mandant, sagte sein Anwalt gegenüber der norwegischen Zeitung «Aftenposten». Høiby sitzt seit Anfang Februar in Untersuchungshaft, nachdem er erneut gegen ein Kontaktverbot gegenüber einer Ex-Freundin verstossen hatte.

Er hatte seitdem mehrfach die Freilassung beantragt – schlussendlich immer ohne Erfolg. Gerichte befürchteten, er könnte seine Ex-Freundin wieder aufsuchen. Ausserdem sahen sie das Risiko neuer Gewalttaten gegen die Frau.

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SRF 4 News, 15.06.2026, 9 Uhr ; 

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