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Parlament bestimmt weiter Liechtenstein will seine Regierung weiterhin nicht selber wählen

  • Liechtensteiner und Liechtensteinerinnen wollen die Wahl ihrer Landesregierung weiterhin dem Parlament überlassen.
  • Die Initiative für eine Volkswahl der Regierung ist von der Stimmbevölkerung deutlich verworfen worden.

Für die Volksinitiative «Einbezug des Volkes bei der Bestellung der Regierung» sprachen sich an der Urne 4380 Stimmberechtigte aus, dagegen waren 9309, wie der Website der Liechtensteiner Regierung zu entnehmen ist.

Einschätzung von Auslandredaktor Franco Battel

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«Weil nur eine Kleinpartei für die Initiative war, alle anderen Parteien, Verbände und der Fürst aber dagegen, hätte die Volkswahl-Initiative eigentlich nur wenige Ja-Stimmen auf sich vereinigen sollen. Dass nun aber über 30 Prozent zustimmten, zeigt: Selbst im fest gefügten Liechtenstein steigt die Zahl derer, die unzufrieden sind. Dabei dürfte es, so die Vermutung, wie auch an anderen Orten um Nachwehen der Corona-Pandemie gehen. Um die Verunsicherung wegen der Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten. Oder auch im wohlhabenden Liechtenstein leiden viele unter hohen Mieten oder Preisen und tiefen Löhnen.

Die «Demokraten Pro Liechtenstein» haben die Abstimmung verloren. Doch in einem Jahr wählt das Fürstentum den Landtag neu. Und dann hat die Protestpartei die Möglichkeit, im recht grossen Reservoir der Unzufriedenheit zu schöpfen.«

Das entspricht einem Nein-Stimmenanteil von 68 Prozent. Alle 11 Gemeinden lehnte die Vorlage klar ab, einige mit fast Dreiviertel der Stimmen. Die Stimmbeteiligung lag bei 66.5 Prozent.

Direktwahl der Regierung

Die Volksinitiative war von der kleinen Partei Demokraten pro Liechtenstein lanciert worden. Sie forderte, dass der Regierungschef und die vier weiteren Regierungsmitglieder von der Bevölkerung direkt gewählt werden anstatt wie bisher vom Parlament.

Direktwahl auch schon in der Schweiz ein Thema

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Die Volkswahl der Landeregierung hatte vor etwas über zehn Jahren auch die Schweizer Bevölkerung beschäftigt. Die SVP hatte mit einer Initiative die Wahl des Bundesrates durch die Bevölkerung gefordert. Das Begehren wurde im Sommer 2013 mit einem Nein-Anteil von 76.3 Prozent versenkt. Die breite Gegnerschaft – alle anderen Parteien und der Bundesrat – hatte mit Erfolg vor einer möglichen Lähmung der Regierungsarbeit gewarnt bei einem Wechsel zur Volkswahl.

Die Rechte des Fürsten in der «konstitutionellen Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage» wären bei einer Annahme nicht tangiert worden. Mit dem Recht, gewählte Regierungsmitglieder zu ernennen oder abzulehnen, hätte er weiterhin das letzte Wort gehabt bei der Bestellung der Regierung.

Politik, Wirtschaft und Fürstenhaus dagegen

Dennoch hatte sich Erbprinz Alois deutlich gegen die Initiative ausgesprochen – ebenso wie die Regierung, alle anderen Parteien, die grosse Mehrheit des Parlaments und die Wirtschaftsverbände. Sie bezeichneten die Direktwahl als «gefährliches Experiment mit einer bewährten Staatsform», unter der das Fürstentum zu einem reichen Land geworden sei.

Die Gegner der Initiative warnten vor Machtverschiebungen im Staatsgefüge. Eine vom Volk bestellte Regierung würde gegenüber dem Parlament deutlich gestärkt. Gleichzeitig stünde ein direkt gewählter Regierungschef gegenüber dem Fürsten stärker da als heute. Daraus ergebe sich Konfliktpotential, dessen Auswirkung auf die politische Stabilität des Landes nicht vorhersehbar sei.

Regierungsgebäude in Vaduz.
Legende: Wer von hier aus regieren darf, sagt weiterhin das Parlament: Regierungsgebäude in Vaduz. Keystone / AP, MICHAEL SOHN

Die Initianten hatten erfolglos mit dem Ausbau der demokratischen Volksrechte für einen Systemwechsel geworben. Ihr Argument überzeugte aber nicht, dass mit der Volkswahl die fähigsten Köpfe in die Regierung gewählt werden, jenseits von parteipolitischen Strategien.

Über 100 Jahre altes Wahlsystem

Die Liechtensteiner und Liechtensteinerinnen entschieden sich damit für die Beibehaltung des vor über 100 Jahren in der Verfassung verankerten Wahlsystems. Die politische Stabilität hatte zum Aufschwung Liechtensteins von einem verarmten Kleinststaat zu einem überaus wohlhabenden Wirtschaftsstandort beigetragen.

Schon 2012 hatten sich die Stimmberechtigten für den Status quo entschieden und gegen eine Stärkung ihrer demokratischen Rechte. Eine Volksinitiative, die das Vetorecht des Fürsten oder dessen Stellvertreters bei Urnengängen abgeschafft hätte, wurde wuchtig verworfen.

SRF 4 News, 25.02.2024, 14:00 Uhr ; 

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