- Der frühere Präsident Südafrikas, Jacob Zuma, darf definitiv nicht bei den Parlamentswahlen nächste Woche antreten.
- Das hat das südafrikanische Verfassungsgericht entschieden.
- Grund ist ein Verfassungsartikel.
Dieser schreibt vor, dass niemand bei Wahlen antreten darf, der in der Vergangenheit zu einer Gefängnisstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde.
Zuma war 2021 vom gleichen Gericht zu einer 15-monatigen Haftstrafe verurteilt worden, weil er Aussagen in einem Korruptionsfall verweigert hatte.
Zuma war vor wenigen Monaten von der Regierungspartei Afrikanischer Nationalkongress (ANC) suspendiert worden und hatte eine eigene Partei gegründet, Umkhonto We Sizwe (MK), als deren Vorsitzender er bei den Wahlen am 29. Mai antreten wollte.
Spannung vor den Wahlen in einer Woche
Mit dem Urteil hob das Verfassungsgericht den früheren Entscheid eines Sondergerichts auf, der besagte hatte, Zuma könne bei der Abstimmung nächsten Mittwoch antreten.
Die Parlamentswahl in Südafrika gilt als bedeutendste Wahl, seit der Freiheitskämpfer und spätere Präsident Nelson Mandela das Land 1994 in die Demokratie führte. Laut Umfragen soll ANC erstmals Gefahr laufen, die absolute Mehrheit zu verlieren und eine Koalitionsregierung eingehen zu müssen. In Südafrika wird der Präsident des Landes nicht direkt gewählt, sondern von dem Gewinner der Parlamentswahlen bestimmt.