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Präsidentensohn im Zwielicht Juristische Probleme für Hunter Biden gehen weiter

  • Der Sohn von US-Präsident Joe Biden hat weiter mit juristischen Problemen zu kämpfen.
  • Ein aufsehenerregender Auftritt von Hunter Biden vor einem Gericht im Bundesstaat Delaware ging ergebnislos zu Ende.
  • Die zuständige Richterin habe an einem vorgelegten Deal zwischen Hunter Biden und der Staatsanwaltschaft Änderungen verlangt, berichteten mehrere US-Medien übereinstimmend aus dem Gerichtssaal in Wilmington.

Beide Seiten müssen zu einem späteren Zeitpunkt erneut vor Gericht erscheinen. Die US-Justiz hatte Bidens Sohn im Juni Steuerdelikte in zwei Fällen zur Last gelegt sowie einen Verstoss gegen waffenrechtliche Vorgaben. Gegen Hunter Biden liefen über mehrere Jahre Ermittlungen.

Im Juni machte die zuständige Staatsanwaltschaft in Delaware schliesslich die Vorwürfe gegen ihn publik – ebenso wie eine Vereinbarung zwischen beiden Seiten: Hunter Biden habe sich bereiterklärt, sich in Bezug auf die Steuervergehen schuldig zu bekennen und in Bezug auf das Waffendelikt eine Vereinbarung mit bestimmten Bedingungen einzugehen, um einen Prozess abzuwenden, hiess es damals.

Das Gericht muss jeglichen Deal dieser Art absegnen. Dafür war am Mittwoch die Anhörung angesetzt. Die Richterin hatte jedoch Einwände und Bedenken zu mehreren Passagen der Vereinbarung, wie US-Medien berichteten. Die Sitzung in Wilmington wurde zwischenzeitlich auch unterbrochen, um Änderungen zu verhandeln. Doch die Richterin hatte auch im Anschluss weiter Bedenken.

Hoffnung auf Abschluss hat sich zerschlagen

Hunter Biden und seine Anwälte dürften sehr darauf gehofft haben, die für ihn und auch seinen Vater Joe unangenehme Angelegenheit mit diesem Termin zumindest formal abzuschliessen. Das juristische Gezerre geht nun aber zunächst weiter.

Die konkreten Vorwürfe gegen Hunter Biden: Laut Staatsanwaltschaft betrug Hunter Bidens steuerpflichtiges Einkommen in den Jahren 2017 und 2018 mehr als 1.5 Millionen US-Dollar. Die auf Bundesebene fällige Einkommenssteuer in Höhe von jeweils mehr als 100'000 US-Dollar habe er in beiden Jahren jedoch nicht rechtzeitig bezahlt. Ausserdem legte ihm die Staatsanwaltschaft zur Last, er habe 2018 unerlaubt eine Schusswaffe besessen. Beim Kauf der Waffe habe er seine Drogensucht verschwiegen. Als Drogenkonsument hätte er keine Waffe erwerben dürfen.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass es in Strafverfahren zu Vereinbarungen kommt, bei denen die Staatsanwaltschaft einem Beschuldigten im Gegenzug für ein Schuldbekenntnis bestimmte Zugeständnisse macht. Durch einen möglichen Deal dieser Art könnte Hunter Biden mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Die Details einer solchen Vereinbarung müssen nun aber nachgebessert werden.

Weisses Haus: Hunter Biden ist Privatmann

Die Angelegenheit ist in der aktuellen politischen Gemengelage in den USA aber besonders heikel. Joe Biden will bei der Wahl 2024 für eine zweite Amtszeit antreten. Sein Sohn ist schon seit Jahren Ziel politischer Angriffe aus den Reihen der Republikaner, allen voran von Ex-Präsident Donald Trump. Dieser erhob gegen Hunter Biden Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit Geschäften in der Ukraine und in China. Im Kongress treiben die Republikaner dazu seit geraumer Zeit Untersuchungen gegen Hunter Biden voran.

Die Sprecherin des Weissen Hauses, Karine Jean-Pierre, reagierte nur knapp auf die neuen Entwicklungen: «Hunter Biden ist ein Privatmann, und dies war eine persönliche Angelegenheit für ihn.»

Tagesschau, 22.07.2023, 19:30 Uhr ; 

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