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Rechtsstaatsverstösse Europaparlament verklagt EU-Kommission wegen Untätigkeit

  • Das Europaparlament verklagt die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof, weil sie eine neue Regelung zur Ahndung von Rechtsstaatsverstössen in EU-Staaten bislang nicht angewendet hat.
  • Der juristische Dienst des Parlaments habe die Klage auf Ersuchen des Parlamentspräsidenten David Sassoli beim Gerichtshof eingereicht, teilte eine Sprecherin mit.
  • Bislang hat das Europaparlament die EU-Kommission erst einmal vor dem EuGH verklagt.
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Aus dem Archiv: Polen muss der EU Zwangsgeld zahlen
aus Info 3 vom 27.10.2021. Bild: Imago
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Man erwarte, dass die EU-Kommission konsequent handele und das umsetze, was Kommissionschefin Ursula von der Leyen in der jüngsten Plenardebatte zum Thema Rechtsstaat gesagt habe, sagte Sassoli. «Den Worten müssen Taten folgen.»

Hintergrund ist der EU-Rechtsstaatsmechanismus, der seit Anfang des Jahres in Kraft ist. Er sieht vor, dass EU-Ländern Mittel aus dem gemeinsamen Haushalt gekürzt werden können, wenn ein Missbrauch des Geldes wegen Rechtsstaatsverstössen droht. Die Regierungen in Ungarn und Polen befürchten, dass das neue Verfahren vor allem gegen sie eingesetzt werden soll.

Sie haben deshalb Klage gegen die Verordnung beim EuGH eingereicht – das Verfahren läuft noch. Die EU-Kommission wollte eigentlich erst tätig werden, wenn der EuGH über die Klagen von Ungarn und Polen entschieden hat. So sieht es auch eine Einigung der Staats- und Regierungschefs vor. Mit ihr waren die Regierungen in Budapest und Warschau im vergangenen Jahr dazu gebracht worden, ihre Blockade wichtiger EU-Haushaltsentscheidungen aufzugeben.

«Das Europäische Parlament hält wie angekündigt den Druck auf die EU-Kommission aufrecht in Fragen der Rechtsstaatlichkeit», so SRF-EU-Korrespondent Charles Liebherr. «Die Untätigkeitsklage soll sicherstellen, dass die EU-Kommission bis auf Weiteres keine Gelder an die Mitgliedsstaaten Polen und Ungarn aus den Corona-Wiederaufbau-Fonds überweist.»

Von der Leyen will Richterspruch abwarten

Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sich dafür ausgesprochen, auf die EuGH-Entscheidung zu warten. Von der Leyen stellte Ende vergangener Woche nach einem EU-Gipfel dann klar, dass sie dieser Linie folgen werde. Man wolle den Richterspruch abwarten und mögliche Konsequenzen berücksichtigen, sagte sie.

Das Europaparlament hatte bereits im Juni beschlossen, das Verfahren für die sogenannte Untätigkeitsklage gegen die EU-Kommission zu beginnen und so Druck auf von der Leyens Behörde auszuüben. Mitte Oktober stimmte der zuständige Rechtsausschuss dann dafür, die Klage tatsächlich einzureichen. Und wenig später beauftragte Sassoli den juristischen Dienst, die Klage vorzubereiten. Die EU-Kommission betonte stets, die Vorbereitungen für Verfahren nach dem Mechanismus liefen und kein Fall werde verloren gehen.

Kritiker werfen sowohl der ungarischen als auch der polnischen Regierung vor, die Justiz entgegen den EU-Standards zu beeinflussen. Sie sehen deswegen auch eine Gefahr für den EU-Haushalt, weil in der Regel nationale Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für die Aufklärung eines möglichen Missbrauchs von EU-Geldern zuständig sind.

SRF 4 News, 27.10.2021, 22:30 Uhr;

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