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Selbstbestimmungsgesetz Deutsche Regierung will Anpassung des Geschlechts erleichtern

  • Die deutsche Regierung hat das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet.
  • Künftig soll jede Person Geschlecht und Vornamen selber bestimmen – und beim Standesamt ändern können.
  • Die bisher nötige Vorlage eines ärztlichen Attests oder eines gerichtlichen Gutachtens entfällt laut Gesetzentwurf, der noch vom Bundestag beschlossen werden muss.

Die Verabschiedung des Entwurfs sei «ein grosser Moment» für trans- und intergeschlechtliche Menschen in Deutschland, teilte Familienministerin Lisa Paus im Anschluss mit. «Das Grundgesetz garantiert die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Achtung der geschlechtlichen Identität. Trotzdem wurden die Betroffenen mehr als 40 Jahre lang durch das Transsexuellengesetz diskriminiert. Damit ist jetzt endlich Schluss.»

Ersatz für Gesetz aus den 1980er-Jahren

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Der Entwurf wurde vom Justiz- und Familienministerium vorgelegt. Das Selbstbestimmungsgesetz soll das sogenannte Transsexuellengesetz von 1980 ablösen, das in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig erklärt worden war. Es soll vor allem trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen erleichtern, eine Geschlechtsänderung registrieren zu lassen.

Justizminister Marco Buschmann sagte, das Selbstbestimmungsgesetz sei Ausdruck einer Politik, für die die Grundrechte an erster Stelle stehen. «Alle Menschen haben ein Recht darauf, dass der Staat ihre geschlechtliche Identität achtet. Und um dieses Menschenrecht geht es uns.»

Einjährige Sperrfrist – Keine Anpassung bei Medikamenten

Das Gesetz richtet sich laut Familien- und Justizministerium an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen. Kritik am Selbstbestimmungsgesetz kommt vor allem immer wieder von den Christdemokraten und der rechtspopulistischen AfD.

Ministerin Paus und Minister Buschmann stehen vor Mikrofonen und warten auf Fragen der Medienschaffen
Legende: Familienministerin Lisa Paus (links) und Justizminister Marco Buschmann (rechts) in Berlin. (23.08.23) IMAGO/dts Nachrichtenagentur

Die Änderung des Eintrags zum Geschlecht oder des Vornamens soll drei Monate nach der Erklärung gegenüber dem Standesamt wirksam werden. Um ständige Änderungen bei einer Person zu vermeiden, gilt nach einer Neuregistrierung eine einjährige Sperrfrist für weitere Änderungen.

Für Minderjährige bis 14 Jahre müssen die Sorgeberechtigten eine Änderungserklärung abgeben, die bis zur Volljährigkeit ohnehin Änderungen zustimmen müssen.

Video
Aus dem Archiv: Wegweisendes Urteil beim dritten Geschlecht
Aus Tagesschau vom 08.06.2023.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 9 Sekunden.

Der Gesetzentwurf sieht laut Justizministerium keine Neuregelung für geschlechtsändernde medizinische Massnahmen selbst vor. Hier bleibt es bei den einschlägigen medizinischen Regelungen und Leitlinien.

SRF4 News aktuell, 23.08.23, 13 Uhr;

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