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Erfolglose Kundgebungen vor dem Gericht
Aus Tagesschau vom 24.05.2019.
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Sex «gegen natürliche Ordnung» Rückschlag für Homosexuelle in Kenia

  • Das Verfassungsgericht in Kenia hat ein seit Jahrzehnten geltendes Verbot gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen aufrechterhalten.
  • Das entsprechende Gesetz stelle keine gezielte Diskriminierung dar und sei daher mit der Verfassung vereinbar, so die Begründung.
  • Geschlechtsverkehr entgegen der «natürlichen Ordnung» kann in Kenia mit bis zu 14 Jahren Haft bestraft werden.

Richterin Roselyne Aburili sagte, es gebe keine «abschliessenden wissenschaftlichen Belege», dass Homosexualität angeboren sei und daraus ein Anspruch auf rechtlichen Schutz folge.

Selten Strafen – dafür gesellschaftliche Ächtung

Die Gesetze aus der Kolonialzeit werden selten angewendet, sie belegen Homosexuelle jedoch mit einem Stigma und werden zur Grundlage für Diskriminierung. Wegen des Verbots wollen sich viele Homosexuelle nicht outen. Auch für Angehörige ist es daher häufig schwierig, die Homosexualität von Verwandten oder Freunden zu akzeptieren.

Kurzeinschätzung von SRF-Journalist Samuel Burri in Nairobi

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Homosexualität ist unafrikanisch, vom Westen importiert. Dieser hier vorherrschenden Meinung ist das Gericht heute gefolgt. Religiöse und konservative Kreise sind erleichtert. Für die Schwulen und Lesben hingegen bedeutet es, dass sie sich weiter verstecken müssen, um Gewalt und Diskriminierung aus dem Weg zu gehen. Doch voraussichtlich werden sie das Urteil weiter ziehen. Das letzte Wort in diesem Fall ist also noch nicht gesprochen.

Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Menschen würden wegen ihrer sexuellen Orientierung tagtäglich von Polizisten belästigt und ausgebeutet, im Job benachteiligt und von der Gesellschaft marginalisiert, kritisierte Mercy Njueh von der Nationalen Menschenrechtskommission für Schwule und Lesben. In Afrika verbieten Human Rights Watch zufolge 33 Länder homosexuelle Handlungen.

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