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Der Prozess gegen die UBS in Frankreich geht in die dritte Runde
Aus Tagesschau vom 27.09.2023.
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Steuerhinterziehungsverfahren Aller guten Dinge sind drei: UBS-Prozess geht in nächste Runde

Heute Mittwoch beginnt vor dem höchsten französischen Gericht, dem Kassationshof, die Berufungsverhandlung gegen die UBS. Die französische Justiz wirft der UBS vor, sie habe vermögenden französischen Bürgern systematisch beim Steuerbetrug geholfen. SRF-Korrespondent Daniel Voll mit den wichtigsten Antworten:

Worum geht es im Prozess gegen die UBS in Frankreich?

Die französische Justiz wirft der UBS vor, sie habe in Frankreich während Jahren illegal vermögende Kunden angeworben und ihnen geholfen, unter dem Schutz des Schweizer Bankgeheimnisses Geld vor dem französischen Fiskus zu verstecken. Dafür wurde die UBS im Dezember 2021 vom Berufungsgericht Paris in 2. Instanz wegen Beihilfe zu Geldwäscherei und Steuerhinterziehung zu einer Strafe von rund 1.8 Mrd. Euro verurteilt. Die UBS hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Das höchste Gericht Frankreichs wird den Fall jetzt nicht mehr materiell behandeln. Es wird prüfen, ob das Berufungsgericht Paris im Verfahren und beim Urteil das Recht korrekt angewendet hat.

Warum hat die UBS Berufung eingelegt?

Die UBS bestreitet jedes strafrechtliche Fehlverhalten: Sie sei aufgrund des Abkommens zur Zinsbesteuerung zwischen der Schweiz und der EU nicht verpflichtet gewesen zu prüfen, ob ihre ausländischen Kunden ihr Geld versteuert hätten. Sie kann aber auch hoffen, dass das Kassationsgericht das Urteil der Vorinstanz teilweise oder vollständig kassiert oder die Anweisung gibt, die Strafe zu reduzieren.

Kann die UBS auf eine tiefere Strafe hoffen?

Die UBS verlangt grundsätzlich einen Freispruch. Dies kann sie nur erreichen, wenn das Kassationsgericht das ganze Verfahren infrage stellt. Eine erste Reduktion der Strafe hat die UBS aber bereits erreicht. Das Strafgericht Paris hatte im März 2019 in erster Instanz eine Rekordbusse von 3.7 Milliarden Euro verhängt, dazu 800 Millionen Entschädigung an den französischen Staat für entgangene Steuern. Diese Strafe von 4.5 Mrd. Euro wurden vom Berufungsgericht Paris auf rund 1.8 Mrd. reduziert. Der Kassationshof hatte zwischen dem 1. und dem 2. Prozess die Berechnungsgrundlage für Bussen bei Steuerbetrug geändert. Sie richtet sich neu nur noch nach der Höhe der dem Fiskus entzogenen Steuern und nicht mehr nach der Summe der hinterzogenen Vermögen. Möglich ist, dass der Kassationshof eine weitere Reduktion der Strafe verlangt.

Bildet das Urteil des Kassationshofs den Abschluss im Prozess der UBS in Frankreich?

Ein Schlusspunkt wäre es nur, wenn das Kassationsgericht das Verfahren grundsätzlich kassieren würde. Oder wenn es das Urteil der Vorinstanz bestätigen und die UBS diesen Schuldspruch akzeptieren würde. Dann träte das Urteil in Kraft. Die UBS könnte das Urteil auch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) weiterziehen. Das Urteil des Kassationsgerichts dürfte in einigen Wochen oder Monaten fallen. Das Gericht kann das Urteil des Berufungsgerichts von Paris ganz oder in Teilen aufheben. Dann müsste das Berufungsgericht die entsprechenden Teile des Verfahrens neu aufrollen und beurteilen – dann dürfte das Verfahren noch Jahre dauern.

Wie wird der UBS-Prozess in Frankreich wahrgenommen?

Der Prozess gegen die UBS wurde in französischen Medien stark beachtet. Er gilt in Frankreich als Prozess gegen das Geschäftsmodell von Schweizer Banken, die das Bankgeheimnis im Ausland benutzten, um ihren Kunden beim Steuerbetrug zu helfen. Die UBS hatte dieses Modell nach Meinung der französischen Justiz besonders intensiv und mit System betrieben.

SRF 4 News, 27.9.2023, 8:20 Uhr;

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