Die unabhängige Syrien-Kommission hat einen neuen Lagebericht herausgebracht. Darin wirft sie sowohl den Assad-Truppen, als auch den Rebellen massive Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Gewählt hat die Kommission der UNO-Menschenrechtsrat.
Die jeweiligen Kriegsparteien verweigerten den Opfern humanitäre Hilfe, Nahrung und medizinische Versorgung. Den rund 250'000 Menschen bliebe am Ende nur «die Wahl zwischen Kapitulation und Hungertod», heisst es darin.
Weiter ist dem Bericht zu entnehmen: Über eine Viertel Million Menschen seien in belagerten Städten und Wohngebieten Syriens andauernd Bombardierungen und Angriffen ausgesetzt.
Sogar Zwangsrekrutierung von Kindern
Laut Expertengruppe würden beide Seiten im syrischen Konflikt die international geächtete Taktik des Belagerungskrieges anwenden. Die Regierungstruppen setzen sie allerdings in grösserem Ausmass ein. Aber auch Teile der bewaffneten Opposition würden Kriegsverbrechen begehen. Darunter gezielte Angriffe auf Zivilisten, Morde, ungesetzliche Hinrichtungen, Folter und Vergewaltigungen. Einigen Rebellengruppen wirft die Kommission zudem gezielte Geiselnahmen und die Zwangsrekrutierung von Kindern vor.
Besonders grausame Kriegsverbrechen haben sich Regierungstruppen in Aleppo und anderen Städten zuzuschreiben. Nach Angaben der Kommission kam es dort zu massiven Flächenbombardements. Zudem haben Assads Truppen sogenannte Fassbomben über Wohngebieten abgeworfen.
Selbst für Verwundete, die Hilfe suchen, hätten Regierungstruppen keinerlei Erbarmen gezeigt. So hätten diese Mitte September in einem Krankenhaus im Ort Mowasat etliche verwundete Männer getötet. Aber auch Rebellen hätten gefangene und verwundete Kämpfer der Gegenseite gnadenlos exekutiert. Zudem hält der Bericht islamistischen Gruppen vor, Zivilisten mit Autobomben-Attacken zu terrorisieren.
Tägliches Verbrechen gegen Menschlichkeit
Ein Ende des Blutvergiessens ist dem Bericht zufolge nicht in Sicht. Wenigstens sollten «Staaten, die Einfluss auf die Konfliktgegner in Syrien haben, etwas dafür tun, dass diese die Forderungen des humanitären Völkerrechts erfüllen», heisst es im Kommissionsbericht weiter. Danach sind Angriffe auf Zivilisten ebenso verboten wie das Aushungern belagerter Orte.
Und: «Externe Akteure, die die Kriegsgegner finanziell und logistisch unterstützen, haben nach internationalem Recht bestimmte Pflichten. Staaten dürfen keine Lieferung von Waffen erlauben, wenn die Gefahr besteht, dass diese für Verbrechen gegen die Menschlichkeit verwendet werden.» Dies sei in Syrien jedoch tagtäglich und massenweise der Fall.
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