- Die Mutter einer 24-Jährigen klagt in Wien gegen die Republik Österreich.
- Der Anwalt der Klägerin moniert schwere Versäumnisse der österreichischen Behörden im Vorfeld des Terroranschlags in Wien vom vergangenen November.
- Zunächst wird im Prozess versucht, eine gütliche Einigung der Parteien zu erreichen.
Rund ein halbes Jahr nach dem Terroranschlag von Wien kommt es zu einem Prozess um Schmerzensgeld und Schadenersatz. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien verhandelt über die Klage einer Hinterbliebenen.
Die Mutter einer 24-jährigen getöteten Kunststudentin aus dem Raum München macht geltend, dass die Republik Österreich Hinweisen im Vorfeld des Anschlags nicht genügend nachgegangen sei. Nach Ansicht ihres Anwalts hätte den Fahndern des Verfassungsschutzes auffallen müssen, dass der spätere Täter unter anderem versucht hat, Munition für eine Kalaschnikow zu kaufen.
Es geht in der Klage um 125’000 Euro. Allein die Begräbniskosten für die Tochter hätten die Zahlung von 2000 Euro nach dem Verbrechensopfergesetz um ein Mehrfaches überstiegen, erklärte der Anwalt. Zum etwa einstündigen Prozessauftakt sollen die Chancen auf eine gütliche Einigung ausgelotet werden. Zeugen sind noch nicht geladen.
Pannen führen zu Reform
Am 2. November 2020 hatte ein 20 Jahre alter Anhänger der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in der Wiener Innenstadt vier Passanten erschossen und 23 verletzt, bevor er selbst getötet wurde.
Eine Untersuchungskommission hatte erhebliche behördliche Pannen im Vorfeld der Tat kritisiert. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und das Wiener Landesamt für Verfassungsschutz (LVT) hätten nicht effektiv zusammengearbeitet. Der Anschlag war der endgültige Anlass für eine inzwischen eingeleitete Reform des Verfassungsschutzes in Österreich.