Ein US-Gericht hat eine Klage von US-Präsident Donald Trump gegen die Zeitung «New York Times» vorerst abgewiesen. Die Klageschrift sei zu detailliert und zu lang und entspreche nicht den geltenden Anforderungen, begründete der zuständige Richter den Entscheid. Er räumte Trump 28 Tage Zeit ein, um die Klage zu überarbeiten.
Üblicherweise müsse eine Klageschrift «fair, präzise, direkt und nüchtern» sein, argumentierte der Richter. Die vorliegende Fassung der Klage umfasse 85 Seiten, obwohl sie nur zwei Fälle von Verleumdung geltend mache. «Eine Beschwerde ist kein Megafon für Öffentlichkeitsarbeit, kein Podium für leidenschaftliche Reden bei politischen Kundgebungen», schrieb der Richter. Er forderte Trump auf, die Neufassung der Klage auf maximal 40 Seiten zu begrenzen.
Vorwurf der «bösartigen» Diffamierung
Trump hatte Anfang der Woche bekanntgegeben, dass er wegen «Verleumdung» vor dem Gericht im Bundesstaat Florida gegen die «New York Times» und mehrere ihrer Journalisten klagt. Er wirft der Zeitung vor, ihn vor der Präsidentschaftswahl 2024 «absichtlich und böswillig» diffamiert zu haben, wie aus dem entsprechenden Gerichtsdokument hervorgeht. Trump fordert nun 15 Milliarden Dollar.
Die «New York Times» wies Trumps Klage als unbegründet zurück. «Sie entbehrt jeder legitimen Rechtsgrundlage und ist vielmehr ein Versuch, unabhängige Berichterstattung zu unterdrücken und zu verhindern», teilte ein Sprecher mit. Sie werde sich von Einschüchterungstaktiken nicht abschrecken lassen. Man werde weiter ohne Furcht recherchieren und sich für das verfassungsrechtlich verankerte Recht von Journalisten einsetzen, im Interesse des amerikanischen Volkes Fragen zu stellen.
Streit um Pressefreiheit
Der Fall ist einer von mehreren, die in den vergangenen Tagen in den USA eine Debatte über die Presse- und Meinungsfreiheit befeuert haben. Es ist auch nicht Trumps erste Klage gegen US-Medien: In der Vergangenheit hatte er etwa bereits Klagen gegen die Fernsehsender CBS und ABC angestrengt. In beiden Fällen einigten sich die Seiten auf einen Vergleich in Millionenhöhe. Kritiker sehen in den Klagen einen Angriff auf die Pressefreiheit.