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Überwachung von Versicherten Bundesrat heisst Gesetzesvorschläge gut – mit Einschränkungen

Überwachung ja, aber ohne GPS-Tracker. Der Bundesrat reagiert auf Vorschläge der Sozialkommission des Ständerats.

  • Sozialversicherungen sollen Versicherte bei Verdacht auf Missbrauch überwachen können. Das schlägt die Sozialkommission des Ständerats (SGK-S) vor.
  • Der Bundesrat ist grundsätzlich einverstanden mit den Vorschlägen für eine neue Rechtsgrundlage, meldet aber auch Vorbehalte an.
  • Bild- und Tonaufnahmen zur Überwachung stimmt der Bundesrat zu. Er lehnt aber den Einsatz von GPS-Trackern ab, wie es in der Stellungnahme des Bundesrats heisst.

Die Regierung argumentiert mit dem Persönlichkeitsschutz und dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Zudem hat sie Zweifel, ob sich mit den Geräten entscheidende Erkenntnisse gewinnen lassen.

Auch bei der Dauer der Überwachung hat der Bundesrat Vorbehalte. Die SGK schlägt vor, dass diese höchstens 30 Kalendertage innerhalb von sechs Monaten dauern darf. Aus hinreichenden Gründen soll sie jedoch unbegrenzt verlängert werden können.

Der Bundesrat erinnert in seiner Stellungnahme daran, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine klar geregelte Maximaldauer verlangt. Er schlägt daher vor, dass die Überwachung um höchstens sechs Monate verlängert werden kann, wobei diese weiterhin an insgesamt höchstens 30 Tagen stattfinden dürfte. Schliesslich will der Bundesrat in der Vorlage ergänzen, dass die Observation durch die Geschäftsleitung der Versicherung angeordnet wird.

Gesetzliche Grundlage zur Überwachung fehlte

Die Gesetzgebungsarbeiten gehen auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zurück. Dieser hatte letzten Herbst festgestellt, dass in der Schweiz eine klare und detaillierte gesetzliche Grundlage zur Überwachung von Versicherten fehlt. Wegen des Urteils stellten die Unfallversicherer und die IV ihre Observationen ein.

Um Überwachungen wieder zu ermöglichen, schickte der Bundesrat im Februar eine Reform des Sozialversicherungsrechts in die Vernehmlassung. Die Ständeratskommission wollte das Verfahren aber beschleunigen. Sie löste den Observationsartikel deshalb aus dem Reformpaket heraus. Ihre Variante hat sie dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreitet. Nun muss sie entscheiden, ob sie die Anträge des Bundesrats aufnehmen will.

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