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Umstrittener Entscheid Das neue EU-Urheberrecht ist endgültig beschlossen

  • In der letzten Abstimmung zu diesem Gesetz haben die EU-Staaten dem Vorhaben mehrheitlich zugestimmt.
  • Ende März hatten bereits die EU-Parlamentarier das Urheberrecht angenommen – trotz europaweiten Widerstandes und Demonstrationen.
  • Die EU-Länder haben nun rund zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.

Die Reform soll das veraltete Urheberrecht in der EU ans digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung sichern. Mitte Februar hatten sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten auf einen Kompromiss geeinigt. Diesen hatte das Europaparlament Ende März gebilligt.

Die Zustimmung der EU-Staaten ist nun der letzte Schritt, damit die Reform in Kürze in Kraft treten kann. Im Februar hatten die Länder der Reform schon einmal zugestimmt.

Der Protest gegen das Vorhaben und insbesondere gegen Artikel 13, der im endgültigen Gesetz Artikel 17 heisst, war vor allem in Deutschland gross. Die Kritiker wenden ein, Plattformen wie YouTube sollten demnach schon beim Hochladen prüfen, ob Inhalte urheberrechtlich geschützt sind.

Kritiker monieren Upload-Filter

Das ist ihrer Meinung nach nur über Filter möglich, bei denen die Gefahr bestehe, dass viel mehr als nötig aussortiert werde. Dies käme einer Zensur gleich. Upload-Filter sind Programme, die geschützte Inhalte schon beim Hochladen ins Internet erkennen und aussortieren.

Aus Sicht der Befürworter geht es hingegen darum, Plattformen, die wissentlich mit fremden Inhalten Geld verdienen, zu einer fairen Lizenzierung zu zwingen.

Auch umstritten war Artikel 11 (im finalen Text Artikel 15), der ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage vorsieht. Danach müssen Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten künftig Geld an die Verlage zahlen.

Hier sehen Kritiker insbesondere für kleine Verlage Nachteile, die gegenüber Google eine schwache Verhandlungsposition hätten. Zudem verweisen sie auf Deutschland, wo es ein Leistungsschutzrecht schon seit 2013 gibt, es aber nicht zu nennenswerten Geldzahlungen an die Verlage führt.

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