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Urteil in Australien Aus diesen Gründen haben die Richter Djokovic ausgewiesen

  • Am 16. Januar musste Novak Djokovic Australien verlassen, weil seine Beschwerde gegen den Rückzug seines Visums vom australischen Bundesgericht abgelehnt wurde.
  • Nun hat das Gericht seine Begründung bekannt gegeben.
  • Demnach ging die Regierung davon aus, dass Djokovic mit seiner Anti-Impf-Einstellung eine Bedrohung für die Bevölkerung sei.
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Aus dem Archiv: Djokovic – Gericht entscheidet über Ausweisung
Aus Tagesschau vom 15.01.2022.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 24 Sekunden.

Vor vier Tagen hat das Bundesgericht den Einspruch von Novak Djokovic abgelehnt. Seit da an ist klar, dass der Serbe nicht am diesjährigen Australien Open teilnehmen wird.

Aus den Unterlagen, die das Gericht am Donnerstag veröffentlichte, geht hervor, dass die Richter vor allem Angst vor dem grossen Einfluss des Tennisspielers hatten. «Ein Tennis-Weltstar kann Menschen jeden Alters beeinflussen, ob jung oder alt, aber vielleicht besonders junge Leute und solche, die leicht zu beeindrucken sind», hiess es in der Begründung der drei Richter.

Der Fall Djokovic – was wann passierte

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Einen Tag vor Start der Australian Open ist Novak Djokovic mit seiner Beschwerde gegen die Annullierung des Visums gescheitert. Ein Rückblick über die juristische Hängepartie:

10. Dezember: Die Frist für den Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zur Teilnahme an den Australian Open endet – für Spieler, die nicht gegen das Coronavirus geimpft wurden. Nur vollständig Geimpfte dürfen an den Start gehen.

16. Dezember: Der nicht geimpfte Djokovic nimmt an einer Veranstaltung der serbischen Post in seinem Heimatland teil. Am Abend erfährt er von seiner Infektion. Das positive PCR-Ergebnis steht in Unterlagen, die seine Anwälte später den australischen Behörden vorlegen. Nach den Regeln in Serbien müssen Covid-Positive, die keine schweren Symptome haben, für 14 Tage in häusliche Isolation.

17. Dezember: Djokovic, der eigentlich in Monaco lebt, ist ohne Maske und Abstand Gast auf einer Preisverleihung für junge Tennisspieler in Serbiens Hauptstadt Belgrad.

18. Dezember: Er hat ein Interview mit Fotoshooting für die französische Sportzeitung «L'Équipe».

22. Dezember: Djokovic hat einen weiteren Test gemacht. Ergebnis nach eigenen Angaben: negativ.

30. Dezember: Djokovic erhält seinen Anwälten zufolge eine Ausnahmegenehmigung für die Australian Open vom Medizin-Chef des australischen Tennisverbands.

Jahreswechsel 2021/2022: Aufnahmen in sozialen Medien zeigen Djokovic in einem Tennisclub im spanischen Marbella.

5. Januar: Djokovic reist nach Australien. Weil er aus Sicht der Behörden nicht die nötigen Dokumente für eine Ausnahmegenehmigung vorlegt, wird ihm die Einreise verweigert. Er kommt in ein Abschiebehotel.

6. Januar: Auf einer bemerkenswerten Pressekonferenz in Belgrad vergleicht Djokovics Vater seinen Sohn mit Jesus Christus. «Jesus wurde gekreuzigt, ihm wurde alles angetan, und er ertrug es und lebt immer noch unter uns», so Srdjan Djokovic. «Jetzt versuchen sie Novak auf die gleiche Weise zu kreuzigen und ihm alles anzutun.»

10. Januar: Ein Gericht in Melbourne gibt Djokovics Einspruch statt und lässt ihn einreisen. Er darf sich frei bewegen. Wenige Stunden später steht er auf dem Trainingsplatz.

11. Januar: Es wird bekannt, dass Djokovic in seinem Einreiseformular angegeben hat, er sei in den 14 Tagen vor dem Flug nach Australien nicht gereist.

12. Januar: Djokovic räumt öffentlich ein Fehlverhalten im Anschluss an seinen positiven Coronatest im Dezember ein. Er bestreitet aber, absichtlich Menschen gefährdet oder falsche Angaben gemacht zu haben.

13. Januar: Bei der Auslosung für die Australian Open ist Djokovic an Nummer eins gesetzt. In Runde eins soll er auf seinen Landsmann Miomir Kecmanovic treffen.

14. Januar: Der australische Einwanderungsminister Alex Hawke nutzt sein persönliches Recht und erklärt das Visum für Djokovic erneut für ungültig. Die Anwälte des Serben legen Beschwerde ein. Ein Bundesgericht soll am Sonntag, 16. Januar, darüber entscheiden.

16. Januar: Das Bundesgericht in Australien lehnt die Beschwerde von Djokovic gegen seine verweigerte Einreise und die Annullierung des Visums ab. Der Tennisstar fliegt am Abend (Ortszeit) aus Australien in Richtung Dubai ab.

Auch wenn Djokovic das Australian Open nicht gewonnen hätte, hätte der Fakt, dass er in Australien Tennis spielt, diejenigen, die so sein wollen wie er, ermutigen können und er demnach eine Anti-Impf-Stimmung befeuern können, hiess es weiter.

Drei Männer mit Masken laufen einen Gang entlang.
Legende: Hat das Tauziehen um eine Aufenthaltsbewilligung in Australien gegen die australischen Behörden verloren: Novak Djokovic. Keystone

Die Djokovic-Seite hatte zuvor argumentiert, dass es unangemessen war, den Serben als Impfgegner darzustellen und Einwanderungsminister Alex Hawke dessen Einstellung nicht kennen könne. Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass die Sichtweise der Regierung gerechtfertigt war, auch weil Djokovic sich gegen eine Impfung entschieden hatte.

Djokovic droht auch an den French Open das Aus

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Nach der Ausweisung aus Australien drohen dem Tennis-Weltranglistenersten Novak Djokovic auch beim zweiten Grand-Slam-Turnier des Jahres Probleme. Wie die Nachrichtenagentur AFP unter Berufung auf französische Regierungsquellen berichtet, müssen offenbar sämtliche Sportler und Sportlerinnen, die im Land künftig an Wettkämpfen teilnehmen wollen, gegen das Coronavirus geimpft sein.

Dies steht im Widerspruch zu dem, was Sportministerin Roxana Maracineanu Anfang Januar bezüglich eines Djokovic-Starts bei den French Open in Paris (22. Mai bis 5. Juni) erklärt hatte. Ein Sportler, «der nicht geimpft ist, kann am Wettbewerb teilnehmen, weil das Protokoll, die Gesundheitsblase dieser grossen Sportveranstaltung, dies erlaubt», sagte die Ministerin am 7. Januar bei France Info.

Derzeit ist es nicht erforderlich, geimpft zu sein, um in Frankreich einzureisen, aber der Impfnachweis wird künftig für jeden verpflichtend sein, der eine «Einrichtung mit Publikumsverkehr» betritt.

SRF 4 News, 16.01.2022, 4:00 Uhr;

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