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Uno-Chefankläger Serge Brammertz zur Kabuga-Verhaftung
Aus Rendez-vous vom 19.05.2020. Bild: Reuters
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Völkermord in Ruanda Festnahme von Kriegsverbrecher Kabuga: «Ein Meilenstein»

25 lange Jahre hat sich Félicien Kabuga erfolgreich vor den Ermittlungsbehörden versteckt. In all den Jahren reiste er durch Afrika und durch Europa – auch durch die Schweiz. Doch jedes Mal, wenn ihm die Fahnder auf den Fersen waren, gelang ihm die Flucht. Bis jetzt – am letzten Wochenende wurde er in einer Vorstadt von Paris verhaftet.

Das sei ein Meilenstein, sagt der Chefankläger des UNO-Tribunals von Den Haag, Serge Brammertz. Kabuga sei eine der bekanntesten Personen, die im Zusammenhang mit dem Völkermord von Ruanda gerichtlich verfolgt worden seien. Brammertz spricht sogar von «einem der meistgesuchten Straftäter weltweit».

Verhaftung dank internationaler Kooperation

Für viele Opfer und Überlebende sei Kabuga jemand, der eine sehr grosse Rolle gespielt habe. Er habe seine finanzielle und politische Situation sowie seinen Radiosender dazu genutzt, um sich massgeblich an den Ermordungen zu beteiligen, so Brammertz weiter.

Hauptverantwortlicher für das Massaker von 1994

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Félicien Kabuga ging der Polizei am Wochenende ins Netz. Der heute 84-jährige ehemalige ruandische Geschäftsmann gilt als einer der Hauptverantwortlichen für den Völkermord in Ruanda 1994. Damals wurden innert weniger Wochen nahezu eine Million Menschen ermordet. Kabuga soll Milizen unterstützt und sie mit Macheten versorgt haben. Zudem stachelte sein Radiosender «Mille Collines» die Bevölkerung erwiesenermassen zum Blutvergiessen an. Das Ruanda-Tribunal hat Kabuga deswegen unter anderem wegen Völkermord angeklagt.

Die Verhaftung in einer Pariser Vorortsgemeinde ist dank einer Task-Force zustande gekommen. Dem internationalen Verbund gehörten Beamtinnen und Beamte aus Belgien, Deutschland, Luxemburg, Grossbritannien, Frankreich und der Schweiz an.

Brammertz wird Kabugas Ankläger

Der Belgier Brammertz war zwischen 2008 und 2016 Chefankläger am Jugoslawien-Tribunal in Den Haag. Nach dessen Schliessung und der Schliessung des Ruanda-Tribunals in Arusha in Tansania schuf die UNO ein Nachfolgegericht mit Sitz in Den Haag und Arusha, das die letzten Fälle im Zusammenhang mit dem Völkermord von Ruanda behandeln muss.

Brammertz ist bei diesem Nachfolgegericht Chefankläger sowohl für die Jugoslawien- als auch für die Ruanda-Fälle. Er wird jetzt auch Kabuga vor Gericht bringen. Doch so weit ist es noch nicht.

Unrühmliche Rolle der Schweiz 1994

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Die Schweiz hätte 1994 die Möglichkeit gehabt, Félicien Kabuga festzunehmen und ihn an die internationalen Strafverfolger auszuliefern. Doch Bern zog es vor, Kabuga möglichst rasch loszuwerden, um einen Reputationsschaden zu verhindern. Das kam so: Kabuga reist im Juli 1994 – in Ruanda zeichnet sich ein Ende des Völkermords ab – in die Schweiz ein und residiert mit seiner Familie in einem Berner Hotel. Im August wird in Paris Klage gegen den Ruander eingereicht – wegen Völkermords. Umgehend reicht er in Bern ein Asylgesuch ein. Jetzt realisieren die Schweizer Behörden die Brisanz des Falls – und man will Kabuga möglichst rasch loswerden. Damit sich die Wegweisung nicht verzögert, bezahlt die Eidgenossenschaft Kabuga und seiner Familie die Flugtickets nach Kongo-Kinshasa in Höhe von rund 21'000 Franken. Und man lässt Kabuga Geld von seinen Schweizer Konten abheben oder transferieren. (vmar)

Zuerst müssen die französischen Behörden die Überstellung des mutmasslichen Kriegsverbrechers beschliessen. Entweder wird er nach Arusha überführt, wie es der Haftbefehl verlangt. Falls dort die Pandemie-Vorsichtsmassnahmen nicht eingehalten werden können, kommt Kabuga nach Den Haag.

Prozess in Tansania geplant

Der Prozess selber soll dann in Arusha stattfinden. Wann das sein wird, weiss jedoch noch niemand. Erfahrungsgemäss könne es nach einer Verhaftung bis zu einem Jahr dauern, bis das Verfahren beginne, sagt Brammertz. Schliesslich müsse der Angeklagte seine Verteidigung vorbereiten können. «Wir sprechen hier von massiven Menschenrechtsverletzungen, wir sprechen von Völkermord.»

Dass Kabuga mit seinen 84 Jahren nicht prozessfähig sein sollte, wie vielerorts behauptet wird, glaubt Chefankläger Brammertz nicht. «Wenn er in der Lage war, sich während 25 Jahren zu verstecken, dann ist er jetzt auch in der Lage einen Prozess zu führen.» Ob Brammertz mit dieser Einschätzung richtig liegt, wird sich nach der Überstellung zeigen, wenn Kabuga ein erstes Mal vor den Richtern erscheinen muss.

Rendez-vous vom 19.5.2020, 12.30 Uhr

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