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Vorteile für beide Seiten US-Senat segnet Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz – USA ab

Rund zehn Jahre musste die Schweiz darauf warten: Nun hat – endlich – der Senat in Washington das revidierte Doppelbesteuerungsabkommen von 2009 gebilligt. Damit verbessern sich die Wirtschafts- und Finanzbeziehungen zwischen der Schweiz und der weltgrössten Wirtschaftsmacht.

Wir erinnern uns: Im Jahr 2008, auf dem Höhepunkt der Finanzkrise, tobte auch der Streit um amerikanische Steuersünder, die Gelder bei Schweizer Banken versteckt hatten. Die Amerikaner verlangten Kundendaten von der Schweiz.

Doch den hiesigen Behörden waren in vielen Fällen die Hände gebunden – wegen des Bankgeheimnisses. Bern konnte die verlangten Daten über US-Kunden nur zum Teil herausrücken.

Echo aus der Vergangenheit

Das revidierte Doppelbesteuerungsabkommen sollte 2009 die schwierige Lage entschärfen. Tatsächlich war es ein Schritt zur Beilegung des US-Steuerstreits. Allerdings besorgten sich schliesslich die US-Behörden die gewünschten Informationen auf anderem Weg.

Eine wichtige Rolle spielte dabei Fatca: Die 5 Buchstaben stehen für eine amerikanische Regelung, die seit 2014 weltweit gilt. Sie verlangt – vereinfacht gesagt – von Finanzinstituten rund um den Globus, also auch von Schweizer Banken, dass sie den USA Informationen über US-Konten weitergeben. Die Folge: Durch Fatca verloren die Amerikaner weitgehend das Interesse am Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz von 2009.

Aber wenn nun das Abkommen doch noch in Kraft tritt, ist dies trotzdem ein Vorteil für beide Seiten. Auch die Schweiz gelangt so möglicherweise an Daten, die dem Fiskus helfen, Gelder bei Schweizer Steuerpflichtigen in den USA einzutreiben. Ausserdem ist nunmehr auch politisch – nach langem Warten – offiziell ein Relikt aus der Zeit des US-Steuerstreits vom Tisch.

Erleichterungen für internationale Konzerne

Dazu kommt ein zweiter Punkt. Bald schon dürften Verhandlungen über eine nächste Revision des Doppelbesteuerungsabkommens beginnen. Steuerexperten, die Firmen aus aller Welt beraten, setzen darin einige Hoffnungen. Denn mit einer nächsten Revision könnten steuerliche Nachteile verschwinden, die heute Konzerne auf beiden Seiten des Atlantiks stören.

Konkret geht es um Dividenden, welche Tochterfirmen im Land A zum Mutterkonzern im Land B senden. Heute müssen die Konzerne – trotz Doppelbesteuerungsabkommen – einen Teil dieser Dividendenzahlungen doppelt besteuern.

Im Abkommen von 2009 zwischen der Schweiz und den USA gibt es dafür zwar noch keine befriedigende Lösung. Doch eine abermalige Revision könnte Abhilfe schaffen.

Sie würde dazu führen, dass zwischen den USA und der Schweiz dereinst solche Dividenden frei fliessen – ganz ohne doppelte Besteuerung. Daran sind Schweizer Unternehmen mit Tochterfirmen in den USA interessiert, aber auch US-Konzerne mit Aktivitäten in der Schweiz.

Jan Baumann

Wirtschaftsredaktor, SRF

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Jan Baumann ist seit 2013 Wirtschaftsredaktor bei SRF. Davor arbeitete er während rund zehn Jahren als Redaktor für die Zeitung «Finanz und Wirtschaft», unter anderem als USA-Korrespondent.

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