- Der Internationale Gerichtshof hat eine Völkermordklage der sudanesischen Regierung gegen die Vereinigten Arabischen Emirate abgewiesen.
- Das Gericht sei rechtlich nicht befugt, in dieser Frage zu urteilen, so die höchsten Richter der UNO in Den Haag.
- Die Emirate hatten die Vorhaltungen strikt zurückgewiesen.
Die Regierung des Sudans hatte den Arabischen Emiraten Beihilfe zum Völkermord vorgeworfen, da das Land die aufständische Miliz RSF bewaffne und finanziell unterstütze. Damit verletze das Land die Völkermord-Konvention. Der Sudan hatte im Dringlichkeitsverfahren Massnahmen des Gerichts gegen die Emirate gefordert.
Der Gerichtshof folgte der Argumentation der Emirate. Sie hatten die Genozid-Konvention zwar ratifiziert, jedoch einen Vorbehalt gemacht bei der Zuständigkeit des UNO-Gerichtshofs in Konfliktfällen. Daher könne das Gericht den Fall nun nicht verhandeln.
Im Sudan herrscht seit rund zwei Jahren Bürgerkrieg. Die Machtkämpfe zwischen den Regierungstruppen und der RSF haben laut Hilfsorganisationen zur weltweit grössten humanitären Krise geführt. Millionen Menschen sind auf der Flucht und von akutem Hunger bedroht.