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Haftbefehl gegen Wladimir Putin
Aus Tagesschau vom 17.03.2023.
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Wegen Kriegsverbrechen Strafgerichtshof ICC erlässt Haftbefehl gegen Wladimir Putin

  • Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) hat einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten erlassen.
  • Als Grund geben die Richterinnen und Richter «Kriegsverbrechen» an.
  • Konkret verdächtigen die Strafverfolger den russischen Präsidenten der Mitschuld an der Deportation ukrainischer Kinder in die Russische Föderation.
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Archiv: ICC leitet Ermittlungen gegen Russland ein
aus Echo der Zeit vom 03.03.2022. Bild: ZVG / ICC
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Die Richter haben einem entsprechenden Antrag des Chefanklägers Karim Khan stattgegeben. Putin sei «mutmasslich verantwortlich für das Kriegsverbrechen der rechtswidrigen Deportation von Kindern und des rechtswidrigen Transfers von Kindern aus den besetzten Gebieten der Ukraine in die Russische Föderation».

Das Gericht erliess ausserdem einen Haftbefehl gegen Maria Alekseyevna Lvova-Belova, die Beauftragte für Kinderrechte im Büro des Präsidenten der Russischen Föderation, wegen ähnlicher Vorwürfe.

Putin soll Verantwortung für Deportationen tragen

Der ICC teilte mit, dass seine Vorverfahrenskammer «hinreichende Gründe für die Annahme hat, dass jeder Verdächtige die Verantwortung für das Kriegsverbrechen der rechtswidrigen Deportation der Bevölkerung und des rechtswidrigen Transfers der Bevölkerung aus den besetzten Gebieten der Ukraine in die Russische Föderation trägt, zum Nachteil ukrainischer Kinder».

Reaktion aus Moskau

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Der Kreml reagierte umgehend auf das Urteil. Dieses sei bedeutungslos. «Die Entscheidungen des Internationalen Strafgerichtshofs haben keine Bedeutung für unser Land, auch aus rechtlicher Sicht», so die Sprecherin des Aussenministeriums, Maria Zakharova, auf ihrem Telegram-Kanal. «Russland ist keine Vertragspartei des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs und hat keine Verpflichtungen daraus.»

In der Erklärung des Gerichts heisst es, es gebe «hinreichende Gründe zu der Annahme, dass Putin die individuelle strafrechtliche Verantwortung» für die Kindesentführungen trägt, «weil er die Taten direkt, gemeinsam mit anderen und/oder durch andere begangen hat (und) weil er es versäumt hat, die zivilen und militärischen Untergebenen, die die Taten begangen haben, ordnungsgemäss zu kontrollieren.»

Der Staatsanwalt am Strafgerichtshof, Karim Khan, hatte vor einem Jahr Ermittlungen wegen möglicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingeleitet. Khan war dreimal persönlich in der Ukraine, unter anderem in der Region Kiew, wo es in Butscha ein Massaker gegeben haben soll.

Ein Urteil mit Symbolcharakter

Die Haftbefehle sind ein erster Schritt hin zu einem möglichen Prozess gegen Putin. Ein solcher liegt noch in weiter Ferne, da Moskau die Zuständigkeit des Gerichtshofs nicht anerkennt und seine Staatsangehörigen nicht ausliefert.

Der russische Staatspräsident Wladimir Putin an einer Konferenz in Usbekistan (16.09.22)
Legende: Der russische Staatspräsident Wladimir Putin an einer Konferenz in Usbekistan (16.09.22) AP/Sergei Bobylev

Aus früheren Verfahren wird deutlich, dass es schwierig ist, hochrangige Vertreter zur Rechenschaft zu ziehen. In mehr als 20 Jahren gab es lediglich fünf Verurteilungen wegen sogenannter Kernverbrechen. Bei keinem der Verurteilten handelt es sich um oberste Vertreter eines Machtapparats.

Die schwierige Arbeit des ICC

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Legende: REUTERS/Piroschka van de Wouw

Wie schwer der Weg zu einem Prozess ist, zeigt der Fall des früheren Präsidenten des Sudan, Omar Al-Bashir. 2009 erliess das Gericht einen internationalen Haftbefehl gegen ihn wegen des Verdachts auf Völkermord in der Region Darfur. Doch Al-Bashir wurde nie überstellt.

Die internationale Strafverfolgung von politischen oder militärischen Führern ist eine Sache des langen Atems. Charles Taylor etwa, der frühere Präsident von Liberia, wurde 2012 in Den Haag von einem Sondergericht wegen Kriegsverbrechen zu 50 Jahren Haft verurteilt.

Und auch das UN-Kriegsverbrechertribunal zum früheren Jugoslawien verurteilte den ehemaligen Serbenführer Radovan Karadzic und Ex-General Ratko Mladic zu lebenslanger Haft wegen Völkermordes. Jahrelang waren sie zuvor untergetaucht. Der serbische Ex-Präsident Slobodan Milosevic stand zwar vor den UN-Richtern, starb allerdings vor einer Verurteilung.

Obgleich die Ukraine das Römische Statut des Internationalen Gerichtshofs nicht ratifiziert hat, erkennt Kiew die Befugnis der Richter für seit 2014 auf ukrainischem Staatsgebiet verübte Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gegen die Ukraine an. 2015 übergab der ukrainische Aussenminister Pawlo Klimkin in Den Haag eine entsprechende Erklärung. Kurz nach Ausbruch des Krieges hatte Chefankläger Khan bereits Ermittlungen in der Ukraine aufgenommen.

SRF 4 News, 17.03.2023, 17:00 Uhr;

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